In Sachsen-Anhalt sollen die Regeln für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure gelockert werden, um eine flächendeckende Versorgung mit amtlichen Vermessungsleistungen zu sichern. Dafür hat der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales des Landtages am Freitag einstimmig den Weg frei gemacht. Abschließend entscheidet darüber der Landtag.
Der baupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion sagte dazu: „Ich freue mich, dass für die geplante Gesetzesänderung heute im Ausschuss Zustimmung aus allen Fraktionen kam. Damit soll es Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren in Sachsen-Anhalt künftig erlaubt sein, dort eine Zweigestelle zu eröffnen, wo andere Amtsinhaber aus dem Dienst ausscheiden. Das war bisher nicht möglich.
Als FDP hatten wir deshalb den Vorschlag für die Neuregelung bereits in den Koalitionsverhandlungen für die Deutschlandkoalition eingebracht. Damit wollen wir die Versorgung mit behördlichen Vermessungsleistungen gerade im ländlichen Raum sicherstellen, da sich Engpässe schon heute deutlich abzeichnen. Ob private Häuslebauer, Unternehmen oder öffentliche Bauherren, überall werden die Leistungen von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren beim Bau von Gebäuden oder Straßen benötigt.“
Hintergrund: Bisher dürfen öffentlich bestellte Vermessungsingenieure nur im Bereich ihres zugewiesenen Amtssitzes tätig werden. Durch eine Gesetzesänderung soll es ihnen künftig erlaubt sein, dort eine Zweigestelle zu eröffnen, wo andere Amtsinhaber aus dem Dienst ausscheiden. Über den Neuregelung entscheidet der Landtag abschließend. (PM FDP-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt)