Freitag, 26. April 2024
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    Vollsperrung Kreisstraße 1653: Ortseingang Haldensleben Richtung Bülstringen (ab Juni)

    Die komplette Strecke wird durch die Firma EUROVIA Magdeburg in mehreren Teilabschnitten erneuert. Zunächst werden die Deck- und Bindeschichten der Straße abgefräst. Anschließend wird neuer Asphalt eingebaut.

    Dafür wird die Straße vom 5. Juni 2023 bis voraussichtlich 1. September 2023 für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Der Umleitungsverkehr aus Bülstringen kommend vom Kreisverkehr der L24 / K1652 (Gewerbegebiet Bülstringen) über Süplingen und die L42 nach Haldensleben über die B245 / B71 zur K1106 Neuenhofer Straße und zurück wird ausgeschildert.

    Die Bauabschnitte:

    Als erstes wird der Bereich um den Abzweig Satueller Straße erneuert. Die Fahrtrichtung nach Satuelle bleibt während der gesamten Bauzeit offen. Der Verkehr wird jeweils wechselseitig um die Baustelle geleitet.

    Während der Erneuerung vom Ortseingang Haldensleben bis zur Einmündung der Verbindungsstraße nach Satuelle wird der Verkehr Richtung Mittellandkanal umgeleitet. Im Anschluss wird Richtung Mittellandkanal weitergebaut. Der Verkehr wird dann über die Satueller Straße geleitet.

    Der verbleibende Abschnitt bis zum Mittellandkanal wird in 2 Unterabschnitten erneuert.

    Anliegerverkehre werden mit Einschränkungen gewährleistet:

    Für die „Luther-Siedlung“ wird eine Zufahrtmöglichkeit über die Straße „Am großen Werder“ zur Bülstringer Straße provisorisch gewährleistet.

    Anwohner der Bülstringer Straße müssen während der direkten Bautätigkeit mit Einschränkungen der Zufahrt zu ihren Grundstücken rechnen. Der Zugang wird ständig garantiert.

    Die Zufahrt zum UHH (Umschlag + Handelshafen Haldensleben) und die Zufahrt AGRAVIS (ehemals BARO Bülstringen) ist nur über Bülstringen und Süplingen kommend möglich, aber ständig gewährleistet.

    Die Abfallentsorgung im direkten Baustellenbereich wird über eine Sammelstelle organisiert. Das heißt, dass die Baufirma die Abfalltonnen, die am Vortag vor das Grundstück zu stellen sind, dort abholt, zum Sammelplatz transportiert und nach der Entleerung wieder zum jeweiligen Grundstück zurückbringt. Dazu müssen die Tonnen mit der Hausnummer versehen sein. (PM LK BÖ)

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