Die Strafkammer 2 des Landgerichts Stendal (Schwurgericht) hat am 22. August 2023 die Anklage gegen einen 42jährigen Mann aus Klötze zugelassen, der für den Tod von Kezhia H. verantwortlich sein soll. Die Staatsanwaltschaft legt ihm Mord zur Last.
Er soll am 4. März 2023 mit der deutlich jüngeren Kezhia H., mit der er über Jahre eine außereheliche intime Beziehung gehabt haben soll, in einem Lieferwagen in einen Wald zwischen Hoitlingen und Jembke gefahren sein.
Dort soll es zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen sein, in dessen Verlauf oder unmittelbar danach der Angeklagte seinem Opfer mit einem messerähnlichen Gegenstand völlig überraschend 32 Stichverletzungen im vorderen Brustkorb und mittleren Oberbauch zugefügt haben soll. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit dieser Tat soll die Frau nicht in der Lage gewesen sein, Gegenwehr zu leisten.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Kezhia infolge der Verletzungen binnen weniger Minuten an Herzkreislaufversagen und Blutverlust verstarb. Der Angeklagte soll die Leiche zunächst auf einer Mülldeponie in Jeggau zwischengelagert und am 7. März 2023 in einem Kieswerk bei Bahrdorf verbrannt und die Überreste vergraben haben.
Sollte es zu einer Verurteilung wegen Mordes kommen, ist die Strafe zwingend lebenslange Haft. Sollte die Kammer auf Totschlag erkennen, liegt der Strafrahmen zwischen 5 und 15 Jahren.
Der Angeklagte wird durch Rechtsanwältin Bombach aus Gardelegen (Wahlverteidigerin) und Rechtsanwältin Melz aus Leipzig (Pflichtverteidigerin) vertreten. Die Mutter der getöteten Frau tritt als Nebenklägerin auf. Ihr Anwalt ist Holger Stahlknecht aus Magdeburg. (PM Landgericht Stendal)
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