Samstag, 27. April 2024
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    Kliniken in Not: Bund muss Liquidität der Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt sichern

    „Ein kalter Strukturwandel muss verhindert werden. Die Krankenhausreform des Bundes ist notwendig, aber ohne ein Vorschaltgesetz, das die Liquidität der Krankenhäuser sichert, werden uns Häuser weg brechen“, sagte die Ministerin auf der Mitgliederversammlung der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt am Mittwoch in Halle.

    Daher sind die Forderungen der Krankenhausgesellschaft berechtigt und unbedingt zu unterstützen. „Wir müssen jetzt verhindern, dass Krankenhäuser insolvent gehen, bevor die Krankenhausreform überhaupt in Kraft tritt.“

    Die Ministerin nahm heute einen Offenen Brief der Krankenhäuser Sachsen-Anhalts entgegen. Sie bekräftigte, zu den Standorten im Land zu stehen. „Die Krankenhausplanung ist aus gutem Grund Ländersache. So muss es uns möglich sein, Ausnahmen zuzulassen, um die wohnortnahe Grundversorgung auch in der Fläche sicherzustellen.“  So würden beispielsweise die Strukturen im nördlichen Teil von Sachsen-Anhalt unbedingt gebraucht und müssten auch auskömmlich finanziert werden.

    Die Ministerin wies darauf hin, dass in Sachsen-Anhalt bereits mit der Durchführung von Modellprojekten begonnen worden sei, um die sektorenübergreifende Versorgung in strukturschwachen Gebieten zu stärken. „Ich halte es für unerlässlich, dass es im Land zu mehr Kooperationen zwischen einzelnen Krankenhäusern kommt.“

    Die Umsetzung der Krankenhausreform werde unter Berücksichtigung des Landesgutachtens erfolgen, sagte Grimm-Benne. Dafür ist eine Novellierung des Krankenhausgesetzes des Landes notwendig und die Aufstellung eines neuen Krankenhausplans für Sachsen-Anhalt. Daher werde ein Gesetzentwurf des Bundes so schnell wie möglich benötigt, so die Ministerin. (PM Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung)

    Hintergrund

    Kliniken in Not: Warten auf die Krankenhausreform? Geht nicht!

    Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt hat am 03.04.2023 die Ergebnisse einer Blitzumfrage zur wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt veröffentlicht. Fazit: Die Situation ist so schlecht wie nie.

    An der Befragung haben 24 Krankenhäuser mit insgesamt 10.177 Betten teilgenommen. Das entspricht 68 Prozent der Betten in Sachsen-Anhalt. 71 % der Häuser bewerten ihre aktuelle wirtschaftliche Situation als schlecht bzw. eher schlecht, 4 % sogar als sehr schlecht. Über die Hälfte der Krankenhäuser erwarten für 2022 eine negative Gewinn- und Verlustrechnung.

    Nur 25 % rechnen mit einem gerade noch ausgeglichenen Ergebnis, was v. a. den in 2022 bereitgestellten Coronaausgleichszahlungen geschuldet ist. Ohne diese hätten deutlich mehr Krankenhäuser ein negatives Ergebnis. In 2023 stellt sich die Lage noch dramatischer dar.  

    Nahezu alle Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt erwarten im laufenden Jahr eine deutliche Verschlechterung ihrer finanziellen Lage. Als Hauptursachen werden die nichtgedeckten allgemeinen Preis-, Energie- und Personalkostenentwicklungen sowie Erlösausfälle durch Bettensperrungen infolge des Fachkräftemangels genannt.

    Defizite in den Kliniken Sachsen-Anhalts sind enorm

    Im Jahr 2022 klaffte landesweit eine Kosten-Erlös-Lücke von 194 Mio. Euro. Das Defizit wird sich im Jahr 2023 auf rund 450 Mio. Euro verdoppeln.

    Hinzu kommt, dass die im vergangenen Jahr von Bundesgesundheitsminister Lauterbach versprochene Entlastung für die massiv gestiegenen Energiekosten nicht bei den Krankenhäusern ankommt. Bundesweit stehen 4,5 Mrd. Euro für die Finanzierung dieser Kosten zur Verfügung. Den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt würden davon von Oktober 2022 bis April 2024 eigentlich rd. 137 Mio. Euro zustehen.

    Allerdings wurden die Voraussetzungen zum Abruf dieser Mittel derart ausgestaltet, dass die Mehrheit der Kliniken trotz stark gestiegener Energiekosten leer ausgeht. Von den rd. 21 Mio. Euro, die den Krankenhäusern in unserem Bundesland aus dem Topf für 2022 zur Verfügung stünden, erhalten lediglich 8 Krankenhäuser insgesamt nur 888.586,50 Euro.

    Auch die jüngst vom Land zur Verfügung gestellte Hilfe in Höhe von 21 Mio. Euro, die voraussichtlich als Bettenpauschalbetrag ausgezahlt werden soll, sind bloß das Ergebnis einer Umverteilung der Mittel: Halbiert wurden die pauschalen Krankenhausfördermittel von ca. 43 Mio. Euro in 2022 auf nun 21 Mio. Euro in 2023.

    „Das alles ist alarmierend“, warnt der KGSAN-Vorsitzende Prof. Dr. med. Wolfgang Schütte, „Die wirtschaftliche Lage ist extrem angespannt und wird sich weiter zuspitzen, wenn nicht gegengesteuert wird.“

    Die Hoffnung, dass eine zukünftige Krankenhausreform, wie sie Minister Lauterbach plant, die derzeitige Situation verbessern würde, ist naiv. „Das ist wie Warten auf Godot“, so Schütte. „Der Handlungsbedarf ist akut, die erforderlichen Soforthilfen müssen jetzt fließen.“ Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt plädiert für ein Vorschaltgesetz zur geplanten Krankenhausreform des Bundes noch vor dem Sommer.

    „Damit könnte die wirtschaftliche Lage kurzfristig stabilisiert und die strukturelle Unterfinanzierung behoben werden, bis die Reform greift“, bestätigt KGSAN-Geschäftsführer Dr. Gösta Heelemann, „Strukturplanung darf nicht dem Insolvenzverwalter überlassen werden.“

    Die Soforthilfen müssen die massiv gestiegenen aber nicht refinanzierten Energie- und Sachkostensteigerungen kompensieren. Auch Tarifsteigerungen müssen vollständig abgedeckt werden. Zudem muss vor dem Einstieg in neue Vergütungsformen die systematische Unterfinanzierung im bestehenden Vergütungssystem dauerhaft beseitigt werden. Dies betrifft nicht nur die strukturelle Unterfinanzierung im DRG-System sondern auch die unzureichende lnvestitionsfinanzierung. (PM KGSAN)

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