Sonntag, 8. Dezember 2024
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    Mitwirkung bei der kritischen Infrastruktur in Magdeburg gefragt

    Die Landeshauptstadt bietet allen Organisationen und Einrichtungen der sogenannten Kritischen Infrastruktur (KRITIS) an, ihre Ausstattung mit Notstromaggregaten und Kraftstoff für deren Betrieb zu melden. Das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz hat dafür eine eigene E-Mail-Adresse unter kritis@bfw.magdeburg.de angelegt. Ziel ist zu erfahren, wie lange der Kraftstoff zur Aufrechterhaltung der Notstromversorgung in den jeweiligen KRITIS-Standorten bei Bedarf ausreicht. In Magdeburg gibt es rund 1.200 Objekte, die zur Kritischen Infrastruktur gezählt werden.

    Die Meldung kann formlos erfolgen und sollte folgende Angaben enthalten:

    – Name und Adresse der Einrichtung

    – Ansprechperson

    – Anzahl der Notstromaggregate mit Angaben zur Leistung Menge und Art des vorgehaltenen Kraftstoffs sowie zeitliche Reichweite Wenn vorhanden, Vertragspartner für die Zulieferung von Kraftstoff

    Geplant ist die Fortschreibung der Objektliste, die dann von der Verwaltung priorisiert und dem entsprechend in die Versorgungsplanung mit aufgenommen werden.

    Darüber hinaus werden alle Betreiber von KRITIS-Objekten gebeten, die eigene Vorsorge auf den Prüfstand zu stellen und die getroffenen Vorkehrungen bei Bedarf anzupassen.

    Was versteht man unter KRITIS?

    Bund und Länder haben sich auf eine einheitliche Einteilung der KRITIS geeinigt. Darunter versteht man Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wird die KRITIS in folgende Sektoren und Branchen eingeteilt:

    – Energie (Elektrizität, Fernwärme, Gas, Mineralöl)

    – Ernährung (Ernährungswirtschaft, Lebensmittelhandel)

    – Finanz- und Versicherungswesen (Banken, Börsen, Finanzdienstleister, Versicherungen)

    – Gesundheit (Arzneimittel und Impfstoffe, Labore, medizinische Versorgung)

    – Informationstechnik und Telekommunikation

    – Medien und Kultur (gedruckte und elektronische Presse, Kulturgut, Rundfunk -Fernsehen und Radio)

    – symbolträchtige Bauwerke

    – Siedlungsabfallentsorgung (nach BSI-Gesetz) Staat und Verwaltung

    – Justizeinrichtungen

    – Notfall-/Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz Parlament Regierung und Verwaltung

    – Transport und Verkehr (Binnenschifffahrt, Logistik, Luftfahrt, Schienenverkehr, Seeschifffahrt, Straßenverkehr

    – Wasser (öffentliche Abwasserbeseitigung, öffentliche Wasserversorgung)

    Gefährdet werden kann die kritische Infrastruktur durch Stromausfall, Naturgefahren wie Stürme und Startniederschläge, Epidemien und Pandemien oder Cyberangriffe. (PM LH MD)

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