Sonntag, 28. April 2024
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    Tier- und seuchenschutzrechtliche Verstöße: Tiertransportkontrolle auf der A2 bei Magdeburg

    Am gestrigen Donnerstag (21. März 2024) überprüften die Kräfte des Verkehrsüberwachungsdienstes im Rahmen einer Großkontrolle erneut den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, vor allem aber Tiertransporte, auf ihre Sicherheit. Gemeinsam mit den Mitarbeitern der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung aus dem LK Börde wurden so, in der Zeit von 06:00 bis 13:00 Uhr, auf dem Parkplatz vor dem Dienstgebäude der Autobahnpolizei 25 LKW aus fünf Nationen kontrolliert, darunter acht Tier- und drei Lebensmitteltransporte.

    Gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen

    Alle acht Tiertransporte mussten durch die Kontrolleure, wegen tier- und seuchenschutzrechtlicher Verstöße, beanstandet werden. Bei fünf kontrollierten Hühnertransporten wurde die Besatzdichte sowie der Allgemeinzustand der Tiere durch die Mitarbeiter des Veterinäramtes stark bemängelt. Ein Rindertransport aus Niedersachsen war mit 15 Prozent Überladung festgestellt worden. Der Fahrer erhielt die Auflage zum Verladeort zurückzukehren und umzuladen.

    Die meisten tier- und seuchenrechtlichen Verstöße bezogen sich jedoch auf die mitführpflichtigen Transport- und Desinfektionsbücher, welche nur unvollständig und lückenhaft geführt worden waren, so dass seitens der Veterinärbehörde gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen werden mussten.

    Neben den tierschutzrechtlichen Verstößen ergaben sich weitere 21 Beanstandungen auf Grund von Verstößen gegen die Fahrpersonalvorschriften, wie die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten. Hinzu kamen weitere sieben Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der StVO und StVZO (wie Ladungsverstöße und fehlende Dokumente, Handy- und Gurtverstöße).

    So endete für einen 60-jährigen LKW-Fahrer die Tour vorerst in der Kontrollstelle, da die geladenen 23 Tonnen PET-Recyclingmaterial, welche sich auf 20 Bigpacks verteilten, nicht ordnungsgemäß gesichert und stark verrutscht waren. Bei einem weiteren niederländischen LKW bemängelten die Kontrolleure des Verkehrsüberwachungsdienstes den Zustand der Spanngurte und Zurrketten, da diese sich in einem maroden Zustand befanden.

    So waren Prüfplaketten nur schwer lesbar oder gar nicht vorhanden und Gurte zum Teil beschädigt. Auch dieser Fahrer erhielt neben dem eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren die Auflage zum Nachbessern. Insgesamt wurden im Zuge der Einleitung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen gegen ausländische Fahrzeugführer fünf Sicherheitsleistungen mit einem Gesamtwert von 575 € erhoben. (PM PolMD ZVAD)

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