Oberbürgermeisterin Simone Borris hat heute den Verwaltungsausschuss des Stadtrates über die aktuelle Finanzsituation der Landeshauptstadt informiert. Um zum Jahresende im konsumtiven Haushalt ein Defizit im zweistelligen Millionenbereich zu vermeiden, hat die Stadtverwaltung zahlreiche interne Einsparmaßnahmen auf den Weg gebracht. Zudem plant die Landeshauptstadt für die kommenden Jahre ein Maßnahmenpaket.
„Aufgrund der angespannten Haushaltssituation habe ich heute die Mitglieder des Verwaltungsausschusses sowie Stadträtinnen und Stadträte ausführlich sowohl über die vielschichtigen Ursachen als auch über die Folgen, unserer bereits eingeleiteten Maßnahmen und die nächsten Schritte für den diesjährigen und den kommenden Haushaltsplan in Kenntnis gesetzt“, so Oberbürgermeisterin Simone Borris.
Allein die Sozialausgaben für dieses Jahr sind gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung um mehr als 40. Mio. Euro angestiegen. Bei den Personalkosten, erhöhte sich der Bedarf vor allem durch Tarifsteigerungen um mehr als 11 Mio. Euro. Zudem fallen die kommunalen Anteile der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer in diesem Jahr um voraussichtlich fast 7 Mio. Euro geringer aus als prognostiziert.
„Ich habe deshalb alle Bereiche der Stadtverwaltung aufgefordert, umgehend Einsparvorschläge zu erarbeiten und umzusetzen“, betont die Oberbürgermeisterin. „Unter anderem werden wir mit Stellenbesetzungsverfahren restriktiver umgehen als bislang, um den Anstieg der Personalausgaben zu minimieren. Positiv stimmt mich, dass wir bei den Gewerbesteuern in diesem Jahr voraussichtlich 12 Mio. Euro mehr verbuchen werden als im Haushalt veranschlagt. Trotzdem müssen wir in der diesjährigen Bilanz am Ende mit einem Fehlbetrag im Millionenbereich rechnen.“
Auf der heutigen Sitzung des Verwaltungsausschusses hat Simone Borris auch über den geplanten Haushalt für das kommende Jahr informiert. „Um einen genehmigungsfähigen Haushaltsplan aufzustellen, müssen wir mindestens 15 Mio. Euro pro Jahr sparen oder entsprechende Mehrerträge erzielen“, blickt die Oberbürgermeisterin voraus.
„Allein die Zinsaufwendungen steigen als Folge der Anpassungen durch die Europäische Zentralbank um jährlich 6,5 Mio. Euro. Der Zuschussbedarf der Magdeburger Verkehrsbetriebe erhöht sich um 16 Mio. Euro auf nunmehr über 50 Mio. Euro. Hinzu kommen die weiter steigenden Sozialausgaben, die für die Kommunen unabweisbar sind. Deshalb erarbeitet die Verwaltung derzeit ein Maßnahmenpaket, das in den kommenden Monaten zunächst in den zuständigen Ausschüssen beraten und abschließend dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.“
Harte Zeiten für die Magdeburger? Höhere Parkplatzgebühren und Eintrittsgelder, geringer Ermäßigungen in der Kinderbetreuung geplant:
Geplant sind unter anderem eine Erhöhung der Parkgebühren auf öffentlichen Stellplätzen sowie auf den Beschäftigtenparkplätzen der Verwaltung und in Schulen, die Einführung einer Bettensteuer für Hotels und Pensionen, die Erhöhung der Eintrittsentgelte von städtischen Einrichtungen und eine geringfügige Reduzierung der Geschwisterermäßigung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen. Einzelheiten werden mit dem Entwurf der Haushaltssatzung im kommenden Monat vorgestellt und definiert.
Zur Verbesserung der Finanzsituation sieht die Oberbürgermeisterin aber auch das Land Sachsen-Anhalt in der Pflicht. Als Beispiel nennt Simone Borris die gestiegenen Kosten für den Neubau des Strombrückenzuges in Höhe von rund 207 Mio. Euro. „Für diese Baumaßnahme begleichen wir aktuell 50 Mio. Euro aus Liquiditätskrediten. Insgesamt fehlen uns noch über 90 Mio. Euro eingeplante, aber im Hochwassertopf des Landes nicht vorgesehene Fördermittel. Diese Lücke können wir nur mit Unterstützung des Landes schließen, zumal wir faktisch keinen Einfluss auf die Ursachen der Kostensteigerungen bei Baustoffen und Materialien im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Ukraine-Krise haben.“
Der Haushalt der Landeshauptstadt Magdeburg wird jedes Jahr auf einer separaten Sitzung des Stadtrates im Dezember für das jeweilige Folgejahr beschlossen. Im Anschluss ist eine Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt erforderlich. (PM LH MD)
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