Dienstag, 30. April 2024
MEHR

    Veranstaltungen

    Waffe statt Pausenbrot? Zwei Vorfälle in einer Woche an Magdeburger Schulen

    Am Mittwoch, den 10.04.2024, wurden der Magdeburger Polizei gegen 13:00 Uhr drei Kinder vor einer Sekundarschule in Neu Olvenstedt gemeldet, die augenscheinlich mit Schusswaffen in Richtung der Schule zielten. Daraufhin wurden mehrere Funkstreifenwagen der Magdeburger Polizei zum Einsatz gebracht.

    Ein Lehrer der Sekundarschule beobachtete am Mittwoch, d. 10.04.2024 gegen 13:00 Uhr wie sich drei Kinder im unmittelbaren Umfeld einer Sekundarschule in Neu Olvenstedt aufhielten. Zwei der drei Kinder haben hierbei nach ersten Erkenntnissen wohl auch mit ihren mitgeführten (Spielzeug-)Waffen in Richtung Schulgebäudes gezielt, sodass der Lehrer unvermittelt die Polizei verständigte. Unverzüglichen wurden mehrere Funkstreifenwagen der Magdeburger Polizei zum Einsatz gebracht und begaben sich in Nahbereichsfahndung nach den drei Kindern, da diese zwischenzeitlich die Örtlichkeit verlassen haben.

    Gefährderansprachen und Ermittlungsverfahren

    Bereits bei den ersten Befragungen des Meldenden erhärtete sich der Verdacht, dass es sich bei den mitgeführten Waffen um Anscheins- bzw. Spielzeugwaffen handeln könnte. Ebenso konnte durch den Lehrer bereits eines der Kinder namentlich bekannt gemacht werden, dass es sich hier augenscheinlich um einen Schüler der Sekundarschule handeln solle.

    Kurz nach Schulschluss konnten die drei tatverdächtige Kinder im Nahbereich der Schule durch die Polizei festgestellt werden, welche auch die genannten Spielzeugwaffen mit sich führten. Die Spielzeugwaffen wurden von der Polizei sichergestellt und die tatverdächtigen Kinder ihren Erziehungsberechtigten übergeben, wobei auch intensive Gefährderansprachen durchgeführt wurden. Die Magdeburger Polizei leitete ihre Ermittlungen ein. (PM PolMD)

    Was war das Motiv und was sagt die Schule zu dem Vorfall? Wir haben nachgefragt:

    Drei Schüler, laut Auskunft der Polizei Magdeburg im Alter von 10, 11 und 13 Jahren sorgten für großes Aufsehen. In verschiedensten Medienberichten hörte man von „Amok-Alarm“, „Trotz Verweis auf Schulgelände“, „Sucht gezielt Mädchen aus seiner Klasse“, „Schüler zielen auf Lehrerzimmer“, „Eltern und Elternvertreter nicht informiert“, „Eltern beschweren sich seit langem über Gewalt, Mobbing und Rassismus“ und vieles mehr. Doch was steckt dahinter und was sagt die Schule dazu?

    Wie die Polizei Magdeburg uns mitteilte, handelte es sich bei den drei Jungs um Schüler im Alter von 10, 11 und 13 Jahren, welche entgegen von Medienberichten in der Nähe der Schule und nicht auf dem Schulgelände standen. Bezüglich eines vorherigen Verweises des 13-jährigen Schülers der betroffenen Schule, verwies man uns an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt, welches am Freitag, den 12.04.2024 folgendes mitteilte: „Personenbezogene Informationen von Minderjährigen unterliegen dem besonderen Schutz. Eine Beantwortung erfolgt mit Verweis darauf nicht.“

    Statement vom Landesschulamt Sachsen-Anhalt

    Auch mit unseren Nachfragen bei der betroffenen Gemeinschaftsschule „Wilhelm Weitling“ wurden wir an das Landesschulamt verwiesen und erhielten folgende Auskünfte durch den Pressesprecher T. Kühne:

    • Ist es richtig, dass sich bereits mehrere Eltern in der Vergangenheit wegen Gewalt-, Mobbing- und Rassismus-Vorfällen in der Schule beschwert haben? Was hat die Schule in der Vergangenheit gegen diese Übergriffe unternommen?

    „Die Schule hat in der Vergangenheit Hinweise von Eltern auf Textnachrichten unter Schülerinnen und Schülern erhalten, aus denen Gewaltdarstellungen und -Androhungen, gegenseitiges Mobbing und auch Rassismus hervorgehen. Hierzu fand bereits in der Vergangenheit eine Sitzung des Elternrates statt.

    Ich betone ausdrücklich: Die Chats und die in diesen Chats ausgetauschten Nachrichten, werden von der Schule nicht verantwortet. Die Lehrkräfte haben keinen Zugriff auf diese Chats und sind nicht Mitglieder der Chatgruppen. Es handelt sich ausschließlich um private Chatgruppen der Schülerinnen und Schüler. Es sind darum als erstes die Eltern in der Pflicht, sich mit ihren Kinder dazu auseinanderzusetzen. Die Eltern müssen erzieherisch eingreifen, wenn ihre Kinder sich in Chatgruppen falsch verhalten. Sollten Eltern sogar strafbare Inhalte in den Chatgruppe ihrer Kinder entdecken, sind sie in der Pflicht, Anzeigen zu erstatten.

    In der Schule herrscht ein Handyverbot.

    Die betreffenden Nachrichten können daher nur außerhalb der Schulzeit ausgetauscht wurden. Auch dies spricht gegen eine Möglichkeit zur Einflussnahme oder allgemeinen Verantwortung der Schule. Grundsätzlich leisten alle Schulen in Sachsen-Anhalt Medienbildung. Kinder und Jugendliche sollen damit im sicheren Umgang mit Medien geschult und auf Gefahren im digitalen Raum aufmerksam gemacht werden. Missbrauch im privaten Freizeitbereich kann die Schule damit aber nicht verhindern.

      • Wie geht es den Schülern, Lehrkräften und den scheinbar im speziellen bedrohten Mädchen?

      Es wurde niemand unmittelbar bedroht.

      • Wie und wann wurden die Eltern, das Elternkuratorium und das Landesschulamt über den Vorfall in Kenntnis gesetzt?

      In unklaren Situationen haben die Sicherheit und dafür die Zusammenarbeit von Schule mit Polizei und Rettungsdiensten höchste Priorität. Erst anschließend erfolgt die Weitergabe von Information an weitere Beteiligte, sobald es die Umstände zulassen. Diese Vorgabe für das Verhalten in Krisensituationen ist für Schulen verbindlich.

      Die Reaktionen der Schulen in verschiedenen Krisensituationen sind detailliert festgelegt. Verbindlich handlungsleitet ist der sogenannte Krisenordner (Krisenordner – Informationen und Handlungsleitfäden für Prävention und Krisenintervention an den Schulen in Sachsen-Anhalt), der in jeder Schule in Sachsen-Anhalt vorhanden ist. Die Schulleitung der Gemeinschaftsschule „Wilhelm Weitling“ ist den vorgegeben Handlungsschritten gefolgt.

      • Wie geht die Schule mit diesem Vorfall um?

      Der Krisenordner gibt ebenfalls Richtlinien für Maßnahmen zur Nachsorge bei Krisensituationen vor. Die Nachsorge durch die Schule sieht insbesondere die pädagogische Aufarbeitung in mehreren Bereichen (Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern, Ordnungs- und Erziehungsmaßnehmen, Einbeziehung der Eltern usw.) vor. Die Aufarbeitung solcher Vorfälle läuft über Wochen und teils Monate ab.

      • Werden künftig mehr oder andere Präventionsmaßnahmen umgesetzt?

      Die Schule wird ihre bereits bestehenden Präventionsarbeit fortsetzen und falls nötig vertiefen. Dazu ist aber zunächst eine sachgemäße Analyse nötig.

      Zweitklässler bedroht Mitschüler mit Messer

      Ebenfalls bestätigte uns die Polizei Magdeburg einen Vorfall in der Grundschule Ottersleben, wonach ein Zweitklässler (8 Jahre) am 04.04.2024 zwei seiner Mitschüler mit einem Messer bedroht hat. Bereits zwei Tage zuvor soll der 8-jährige laut Medienberichten bei Klassenkameraden sein Vorhaben angekündigt haben. Die Grundschule beantwortete unsere Nachfragen bisher nicht. In beiden Fällen sind die Motive noch Gegenstand der polizeilichen Befragungen durch die Kriminalpolizei. (WSM/scn)

      Unsere WhatsApp-Kanäle schon abonniert?
      News: WSM - Wir sind Magdeburg
      Veranstaltungen: WSM - Veranstaltungstipps

      Kommentieren Sie den Artikel

      Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
      Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

      Weitere News

      NEWS