Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die sportliche Betätigung von Erstklässlerinnen und Erstklässlern mit dem neuen Sportförderprogramm „Vereine machen Schule – Sportgutscheine für Sachsen-Anhalts Schulanfängerinnen und Schulanfänger“. Dazu erhalten die Schülerinnen und Schüler in den ersten Tagen des neuen Schuljahres je einen Gutschein in Höhe von 50,- Euro.
Dieser Gutschein kann bei einem beliebigen Sportverein, der Mitglied im Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. ist, eingelöst werden. Nach Abgabe des Gutscheins beim Sportverein berücksichtigt dieser den Gutscheinwert beitragsmindernd zugunsten des Kindes.
Heute hat Sportministerin Dr. Tamara Zieschang persönlich Sportgutscheine an die Mädchen und Jungen der 1. Klasse der Grundschule in Gerwisch und der Förderschule „Lebensweg“ in Bernburg überreicht.
Sportministerin Dr. Tamara Zieschang: „Gemeinsam mit anderen Zeit zu verbringen, fördert die sozialen Kompetenzen unserer Kinder. Dies gilt für die Schule genauso wie für den Vereinssport.
Die Trainerinnen und Trainer in den Sportvereinen des Landes Sachsen-Anhalt leisten Großartiges – sie schaffen für die Kinder nach der Schule die Möglichkeit des sportlichen Ausgleichs, sind Ansprechpartner bei kleinen oder auch größeren Problemen und vermitteln ganz nebenbei Werte wie Fairness, Toleranz und Respekt. Mit den Gutscheinen wollen wir zusätzliche Anreize schaffen, damit Erstklässlerinnen und Erstklässler mehr Sport in den Vereinen treiben.“
Hintergrund:
Die Sportgutscheine werden von den Lehrerinnen und Lehrern der knapp 600 Grund- und Förderschulen zu Beginn des neuen Schuljahres an ihre Erstklässlerinnen und Erstklässler bzw. an deren Erziehungsberechtigte verteilt.
Die Gutscheine müssen bis zum 31. Oktober 2023 in den Sportvereinen eingelöst werden. Die Verrechnung mit dem Mitgliedsbeitrag erfolgt über die Vereine, die sich wiederum wegen der Erstattung des Gutscheinbetrags an den Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. wenden.
Von dem Programm profitieren alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger – unabhängig davon, ob sie bereits Mitglied in einem Sportverein sind. Wurde der Mitgliedsbeitrag in einem Verein für das laufende Jahr bereits gezahlt, erfolgt bei Vorlage des Gutscheins eine Rückerstattung an das Mitglied.
Ist der Beitrag in einem Verein geringer als 50,- Euro, wird der verbleibende Betrag auf den Mitgliedsbeitrag des Folgejahres angerechnet. (PM Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt)
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