Montag, 29. April 2024
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    Schwer verletztes Kind nach Verkehrsunfall in Magdeburg-Sudenburg

    Am Donnerstag, den 11.04.2024, ereignete sich gegen 14:30 Uhr ein Verkehrsunfall in der Fichtestraße, bei welchem ein vierjähriges Kind schwer verletzt wurde. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand befuhr eine 37-jährige Magdeburgerin mit ihrem PKW Hyundai gegen 14:30 Uhr die Braunschweiger Straße in Richtung Fichtestraße und bog nach rechts in die Fichtestraße ein.

    Zeitgleich überquerte ein 15-jähriges Kind, auf einem E-Scooter fahrend, dem an Ende der Kurve befindlichen Fußgängerüberweg. Auf dem E-Scooter beförderte der 15-Jährige verbotenerweise ein weiteres 4-jähriges Kind. Die 37-jährige Autofahrerin übersah die beiden Kinder und prallte mit diesen auf dem Fußgängerüberweg zusammen. Bei dem Zusammenstoß wurden beide Kinder verletzt, wobei der 4-Jährige schwer verletzt wurde und zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden musste. Die Magdeburger Polizei nahm den Verkehrsunfall auf und leitete ein Ermittlungsverfahren ein. (PM PolMD)

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    2 Kommentare

    1. aber das vor dem fußgängerüberweg zwei kurzen eine baustelle und schilder sind schreibt man natürlich nirgendwo hin nicht wahr! oder das vor meinen beiden brüdern ein anderer junge diesen fußgängerweg überquerte natürlich auch nicht hauptsache der 15 jährige wird beschuldigt! jeder der zu diesem zeitpunkt die straße überquert hätte wäre das selbe passiert! die fahrerin fuhr viel zu schnell und überall waren warnsignale das sie hätte bemerken müssen was auf sie zu kommt! sie wird ihr ganzes leben daran denken müssen und das ist gut so! also bevor sie blöde kommentare abgeben denken sie mal nach was sie hätten getan wenn es ihr kind gewesen wäre statt meine beiden brüder!

      • Guten Tag,

        vielen Dank für deinen Kommentar. Solltest du mit der Berichterstattung nicht einverstanden sein oder darin eine Falschmeldung sehen, weise ich darauf hin, dass es sich (wie dem Artikel zu entnehmen ist) um eine Pressemitteilung der Polizei Magdeburg handelt und entsprechende Einwände bitte an das entsprechende Revier bzw. die Pressestelle der Polizei zu richten sind. Sollte hier ein Fehler der entsprechenden Pressestelle vorliegen, wird diese die Meldung dann korrigiert an uns senden.

        Ganz Liebe Grüße, die WSM-Redaktion.

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