Die Ampel-Koalition hat sich vorgenommen, notwendige Reformen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung auf den Weg zu bringen. „Nicht die Ökonomie, sondern die Patienten müssen wieder im Mittelpunkt stehen“, sagt Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach.
Ziel der Krankenhausreform ist es, unnötige Klinikschließungen zu vermeiden und flächendeckend eine qualitativ hochwertige Versorgung auch in ländlichen Regionen sicherzustellen. Das System der Fallpauschalen hat die Krankenhäuser zu stark ökonomischen Zwängen ausgesetzt. Viele Krankenhäuser sind von der Schließung bedroht, wenn sich nichts ändert. Deswegen wurde die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung eingesetzt, die Vorschläge erarbeitet hat, die dann von Bund, Ländern und Fraktionen in einem vereinbarten Verfahren konkretisiert wurden.
An den Empfehlungen der Regierungskommission orientierte sich die „Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform“ , die in mehreren Sitzungen die Ausgestaltung der Reform in konkreten Eckpunkten erarbeitete. Ziel war es u.a. , den Krankenhäusern Pauschalen für die Vorhaltung einer guten Versorgung zu geben. Die Ergebnisse wurden in einem gemeinsamen Eckpunktepapier festgehalten.
Die Einigung im Detail:
- Das überholte System der Fallpauschalen wird beendet. Stattdessen bekommen notwendige Kliniken Vorhaltepauschalen. Das heißt sie bekommen eine Art Existenzgarantie, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten.
- Somit bestimmt die Qualität und nicht mehr die Quantität die Versorgung. Durch das neue System der Vorhaltepauschalen erhalten Krankenhäuser die Chance, zu überleben. Patient*innen können sich darauf verlassen, dass ihre Behandlung wirklich nötig ist und gut gemacht wird.
- Der Bund legt nach der Sommerpause ein eigenes Gesetz zur Transparenz vor. Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, welches Krankenhaus welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet. Die Transparenz-Offensive soll am 1. Januar 2024 starten.
Über den Sommer wird auf Grundlage der vereinbarten Eckpunkte der Gesetzentwurf erarbeitet und danach ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Nachdem das Gesetz verabschiedet wurde, wird die Reform fortlaufend evaluiert, um die Wirkung beurteilen zu können. (Meldung des Bundesministeriums für Gesundheit)