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    Ärztemangel: Bis zu 80.000 Euro Zuschuss für Gründung oder Fortführung einer Praxis

    Um die flächendeckende ambulante Versorgung in bestimmten Fachgebieten und Regionen zu verbessern, hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen des Landes Sachsen-Anhalt am 21. März 2024 ein weiteres Förderpaket zur Ansiedlung von ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten beschlossen.

    Auszug aus dem Beschluss:

    • In der Zeit vom 1. April 2024 bis zum 30. Juni 2026 sind Sicherstellungzuschläge in Höhe von bis zu 80.000 Euro möglich. Insgesamt stehen 2,52 Millionen Euro zur Verfügung. Diese finanziellen Mittel werden jeweils zur Hälfte von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt sowie von den Krankenkassen getragen.
    • Eine finanzielle Unterstützung ist nun möglich für die Einrichtung neuer Arztpraxen, Praxisübernahmen und die Anstellung von Ärzten in Regionen Sachsen-Anhalts mit drohender Unterversorgung, Unterversorgung oder zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf.
    • Von den Fördermöglichkeiten profitieren können Hausärzte, Augenärzte, Hals-Nasen-Ohrenärzte, Kinder- und Jugendärzte, Nervenärzte sowie Kinder- und Jugendpsychiater, wenn sie sich in einer der betreffenden Regionen Sachsen-Anhalts niederlassen oder angestellt ambulant tätig werden.

    Eine genaue Aufschlüsselung finden Sie hier beziehungsweise den vollständigen Beschluss über den QR-Code:

    QR-Code zum vollständigen Beschluss | KVSA

    „Mit einer Praxisneugründung oder -fortführung gehen Ärztinnen und Ärzte auch immer finanzielle Herausforderungen ein. Das ist uns bewusst. Deshalb ist es umso wichtiger, diesen Schritt in bestimmten Regionen zur Verbesserung der Versorgung zu unterstützen. Das ist unser Beitrag, den wir für eine zukünftige wohnortnahe ambulante Versorgung leisten können“, so Michael Löher, Vorsitzender des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen des Landes Sachsen-Anhalt.

    Dr. Böhme zum Förderpaket: „Gute Nachrichten für Ärzte, die sich niederlassen möchten“

    „Das sind gute Nachrichten für alle Ärzte, die über eine Niederlassung oder Anstellung in Sachsen-Anhalt abseits der Ballungszentren nachdenken“, kommentiert Dr. Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), den Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen des Landes Sachsen-Anhalt.

    Der Beschluss sieht finanzielle Förderungen von bis zu 80.000 Euro pro Arzt vor, wenn er sich in einer der drohend unterversorgten beziehungsweise unterversorgten Regionen Sachsen-Anhalts niederlässt oder sich anstellen lässt. Für den Förderzeitraum vom 1. April 2024 bis zum 30. Juni 2026 stehen insgesamt 2,52 Millionen Euro zur Verfügung.

    „Der Ärztemangel ist allgegenwärtig, besonders im ländlichen Raum. Es fehlen dort vor allem Hausärzte, Augenärzte und Hautärzte und das spüren die Menschen vor Ort auch. Wir als KVSA versuchen seit Jahren, dem entgegenzusteuern. Ein Teil dieser Maßnahmen ist auch die Entscheidung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, die für Ärzte finanzielle Anreize schafft, Versorgungslücken zu schließen und so dafür zu sorgen, dass die Menschen weiterhin möglichst flächendeckend wohnortnah ambulant haus- und auch fachärztlich versorgt werden können“, so Dr. Böhme und betont: „Der Beschluss unterstreicht, dass diese Bestrebungen von allen Beteiligten getragen werden.“

    Sämtliche Fördermaßnahmen ändern jedoch nichts daran, dass es zu wenige Medizinstudienplätze gibt und dass von den Absolventen, die in Sachsen-Anhalt Medizin studiert haben, zu wenig im Bundesland verbleiben.  Dr. Böhme: „Es muss alles rechtlich Mögliche durch die Politik getan werden, mehr Abiturienten aus Sachsen-Anhalt ein Studium im Land zu ermöglichen, in der Hoffnung, dass diese danach in ihrer Heimatregion bleiben.  Ministerpräsident Haseloff setzt sich genau dafür ein, das ist gut so. Außerdem muss politischer Konsens sein, die Anzahl der Studienplätze zu erhöhen.“ (PM KVSA)

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