Donnerstag, 2. Mai 2024
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    Personenschäden können in die Millionen gehen – Haftpflichtschutz sichert gegen finanziellen Ruin ab

    „Gut, dass sich niemand verletzt hat“, denken viele Menschen, wenn im Alltag Unfälle passieren. Wenn es doch mal zu Personenschäden kommt, schützt eine gute Absicherung die finanzielle Existenz. Haftpflichtschutz greift in den Fällen, in denen man nicht sich selbst verletzt, sondern andere. Ohne diesen besteht die Gefahr, dass auf den Unfallverursacher Forderungen in Millionenhöhe zukommen.

    Mit Haftpflichtschäden verbinden viele einen Sachschaden, den man anderen zufügt. An Personenschäden denken dabei nur die wenigsten. Wie schnell es jedoch zu einem Haftpflichtfall mit Personenschaden kommen kann, weiß LVM-Vertrauensmann Uwe Thierschmann aus seiner Agenturpraxis zu berichten: „Ein Junge hat mitten auf einer Hauptverkehrsstraße sein Smartphone gecheckt. Ein Motorradfahrer musste ausweichen und fuhr gegen einen Baum. Heute ist er querschnittsgelähmt“, so der Versicherungsexperte. Die LVM-Haftpflichtversicherung zahlte unter anderem die Reha-Maßnahmen und den Wohnungsumbau des Motorradfahrers.

    Auch weitere Leistungen wie Pflegepersonal, lebenslange Rentenzahlungen und Schadensersatz für Sachschäden sind im Leistungspaket der LVM-Haftpflichtversicherung enthalten. In Fällen wie diesen kann schnell auch die Existenz des Unfallverursachers bedroht sein. Denn er haftet mit seinem gesamten gegenwärtigen und künftigen Vermögen. Vor dieser Folge schützt ihn die Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt die Kosten für die Forderungen Dritter. Außerdem weist sie unberechtigte Forderungen für den Versicherten zurück.

    Mit der Inflation wird zurzeit alles teurer: Laut dem Bundesministerium für Gesundheit stiegen in den vergangenen Jahren auch die Kosten für die medizinische Versorgung in Krankenhäusern sowie Pflegeeinrichtungen.
    Mit Krankenhausbehandlungen, Reha-Aufenthalten, Schmerzensgeldern und Lohnausfällen können viele Kosten auf den jeweiligen Unfallverursacher zukommen. Bei einer Haftpflichtversicherung rät Uwe Thierschmann daher zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen Euro, um im Notfall bestmöglich abgesichert zu sein. Die LVM-Haftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden bis zu dieser Summe ab.

    Die LVM-Haftpflichtversicherung eines Versicherten gilt für alle, die mit ihr unter einem Dach leben: Paare oder Familien sind ebenso abgesichert wie Kleinkinder oder pflegebedürftige Angehörige, die mit im Haushalt leben. Ebenso sind bestimmte Personenkreise, die nur vorübergehend zum Haushalt gehören, mit abgedeckt. Auch für Alleinstehende bietet die LVM umfangreichen Versicherungsschutz. (PM LVM Agentur Uwe Thierschmann)


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