Montag, 6. Mai 2024
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    Magdeburger Hauptbahnhof: 15-jährige Vermisste aus Berlin rastet völlig aus

    Am Dienstag, den 21. November 2023 erhielt die Bundespolizei einen Hinweis durch Sicherheitsmitarbeiter der Bahn, dass sich eine augenscheinlich Minderjährige schon seit längerer Zeit am Hauptbahnhof Magdeburg aufhält. Die Beamten stellten gegen 04:30 Uhr eine 15-Jährige am Treppenaufgang des Bahnsteigs 8 fest und sprachen diese an. Der Aufforderung sich auszuweisen, kam sie nicht nach. Nach eindringlicher Aufforderung und Belehrung gab die junge Irakerin mündlich persönliche Angaben zu ihren Personalien an.

    Eine Überprüfung dieser in der Fahndungsdatei der Polizei ergab, dass der Teenie seit dem 20. November als vermisst galt und in Gewahrsam genommen werden soll. Als die Bundespolizisten ihr dies eröffneten und die Heranwachsende baten, mit zur Dienststelle kommen, versuchte sie zu fliehen. Die Flucht konnte unterbunden werden. Danach erfolgte eine Mitnahme zur Dienststelle. Auf dem Weg dorthin trat die Vermisste immer wieder gegen die Beine der Beamten und sperrte sich gegen die Laufrichtung, sodass sie kurzerhand getragen werden musste. Doch damit nicht genug. In den Diensträumen spuckte sie mehrfach einer jungen Beamtin ins Gesicht, schlug und trat diese, sodass die 20-Jährige mehrere sichtbare Blessuren davontrug.

    Weiterhin beleidigte sie die Beamtin mit in der Ehre verletzenden Worten. Glücklicherweise konnten die eingesetzten Beamten jedoch alle ihren Dienst fortsetzten. Nach der telefonischen Rücksprache mit der ausschreibenden Behörde in Berlin informierten die Beamten die Eltern der in Gewahrsam befindlichen Ausreißerin, die ihre Tochter von der Dienststelle abholen wollten. Da diese sich aber über einen längeren Zeitraum nicht beruhigen ließ, riefen die Bundespolizisten einen Rettungswagen, der das Mädchen zunächst in ein entsprechendes Krankenhaus mitnahm. Der Unruhestifterin erwarten nun Strafanzeigen wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. (PM BPoliMD)

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