Mittwoch, 8. Mai 2024
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    Auswirkungen der ÖPNV-Streiks auf die Zeugnisausgaben am Freitag in Sachsen-Anhalt

    Aufgrund der bundesweit geplanten Streiks des öffentlichen Personal- und Nahverkehrs am Freitag haben bereits einige Bundesländer die Zeugnisausgaben auf Donnerstag vorverlegt. Doch wie sieht es in Sachsen-Anhalt aus? Wir haben beim zuständigen Landesschulamt nachgefragt:

    „Der angekündigte Streik im ÖPNV wird die einzelnen Regionen des Landes unterschiedlich betreffen. Darum werden sich auch Auswirkungen auf den Schülertransport unterscheiden. Auch nicht alle Schülerinnen und Schüler nutzen den ÖPNV-Linienverkehr oder den Schülerverkehr, um zur Schule zu kommen. Viele gehen zu Fuß zur Schule, fahren mit dem Rad oder werden von ihren Eltern gebracht. Das Land setzt darum auf individuelle Lösungen vor Ort, um mit der Situation umzugehen. Die einzelnen Schulen stimmen sich dazu mit den ÖPNV-Trägern ab und planen auf dieser Grundlage. Die Zeugnisausgaben bleiben regulär für Freitag geplant.

    Wo Schülerinnen und Schüler wegen des Streiks am Freitag aber nicht zur Schule kommen können und auch keine Alternative möglich gewesen sein, sind sie entschuldigt. Sie erhalten ihr Zeugnis dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Da die Winterferien nur eine Woche dauern, würden die Zeugnisse also am ersten Schultag nach den Ferien (12. Februar) ausgegeben werden. Die Entschuldigung der betroffenen Schülerinnen und Schüler wird vergleichbar zu einem Unwetterereignis („Blitzeis“ o.ä.) gehandhabt werden. Es handelt sich also um höhere Gewalt. Die Ausgabe von Zeugnissen zu einem späteren Zeitpunkt ist auch nicht ungewöhnlich. Das passiert regelmäßig, wenn Schülerinnen und Schüler am Zeugnistag krank sind.

    Sollte sich bereits vor dem Streikbeginn am Freitag klar abzeichnen, dass die überwiegende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler einer Schule die Schule am Freitag definitiv nicht erreichen kann, ist die Ausgabe der Zeugnisse bereits am Donnerstag möglich.“, heißt es in der Mail der Presseabteilung des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt.

    Schüler und Eltern müssen sich also gegebenenfalls rechtzeitig mit Ihren zuständigen Schulen in Verbindung setzen, falls bisher keine Mitteilung zur Handhabung ausgegeben wurde. (WSM/scn)

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