Sonntag, 5. Mai 2024
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    Morgen finden Verkehrskontrollen in der Magdeburger Innenstadt statt

    Am morgigen Dienstag, dem 05.09.2023, ab 10:00 Uhr wird die Polizeiinspektion Magdeburg in der Magdeburger Innenstadt verstärkt Fahrradfahrer und Nutzer von elektrisch betriebenen Fahrzeugen kontrollieren. Besonderes Augenmerk legen die Polizeibeamten dabei auf den Bereich der Fußgängerzone im Nordabschnitt des Breiten Wegs in Magdeburg.

    In der Vergangenheit erreichte die Polizei eine Vielzahl von Bürgerbeschwerden über unaufmerksame und/oder rücksichtslose Verkehrsteilnehmer, welche sich dort nicht an die geltenden Regeln einer Fußgängerzone hielten. Außerdem können sich interessierte Bürger im Bereich der Kreuzung Breiter Weg / Julius-Bremer-Straße vor Ort an der mobilen Stadtwache mit Polizeibeamten und Mitarbeitern des Ordnungsamtlichen Außendienstes über diverse Anliegen austauschen und sich Präventionstipps geben lassen.

    Hintergrund:

    Ab der Kreuzung Julius-Bremer-Straße bis zum Opernhaus wurde auf dem Breiten Weg eine Fußgängerzone eingerichtet. Die Fußgängerzone ist ein Bereich, in dem Fußgänger Priorität haben. Man erkennt eine Fußgängerzone an dem folgenden Verkehrsschild (Nummer 242.1):

    Grafik: Polizeirevier Magdeburg

    Das entsprechende Schild, das die Fußgängerzone abschließt, trägt die Nummer 242.2. Generell ist das Fahren in der Fußgängerzone nicht gestattet. Dieser Bereich ist nämlich dem Fußgängerverkehr vorbehalten. Allerdings kann durch ein zusätzliches Zeichen die Fußgängerzone auch für andere Arten des Verkehrs freigegeben werden. In diesem Fall gilt aber, dass der übrige Verkehr auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen muss. Fußgänger dürfen in diesem speziell gekennzeichneten Bereich nicht behindert oder gefährdet werden.

    Diese Ausnahmeregelung gilt für den östlichen Bereich des Nordabschnittes. In diesem Bereich der Fußgängerzone darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden und falls nötig müssen die Radfahrer warten, um den Fußgängerverkehr nicht zu behindern oder zu gefährden. (PM PolMD)

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