Die 1. große Strafkammer des Landgerichts hat am 24.05.2023 gegen einen 54-jährigen Angeklagten aus Köthen wegen mehrfachen, teils schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zum Nachteil seiner Tochter und seiner Nichte sowie wegen Herstellung und Besitzes kinderpornografischer Schriften eine Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verhängt und die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
Die Taten erstreckten sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des weitestgehend geständigen Angeklagten im August 2020 konnten mehr als 16.000 Bilddateien kinderpornographischen Inhalts sichergestellt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (PM Landgericht Dessau-Roßlau | 1 KLs 443 Js 35525/20)
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