Die AfD-Fraktion im Stadtrat von Magdeburg hat am 11.07.2024 einen Prüfauftrag über die ungültige Wahl des Stadtratsvorsitzenden Schwenke (CDU) an die Kommunalaufsicht gestellt. Auf der konstituierenden Sitzung des Magdeburger Stadtrates am 08.07.2024 war Schwenke bei der Wahl zum Stadtratsvorsitzenden deutlich durchgefallen. Die CDU-Fraktion ließ die Wahl unzulässigerweise wiederholen, um Schwenke als Kandidaten zu retten. Die rechtliche Vorprüfung durch Juristen der AfD bestätigte, dass die Wahlwiederholung regel- und gesetzwidrig gewesen ist.
Ronny Kumpf als Fraktionsvorsitzender der AfD erklärt hierzu: „Die Wiederholung einer gültigen Wahl, weil das Ergebnis nicht passt, ist zutiefst demokratiefeindlich und muss dringend aufgearbeitet werden. Herr Schwenke hätte seinen widerrechtlich erworbenen Posten längst freigegeben und zurücktreten müssen. Da dies nicht geschehen ist, haben wir als AfD-Fraktion heute die Kommunalaufsicht zur Prüfung aufgerufen. Als echte Demokraten sind wir bereit mit den anderen Fraktionen einen Konsenskandidaten zu wählen, welcher sich auf eine echte Mehrheit der Stadträte stützen kann.“ (PM AfD-Fraktion)
Kommentar aus der WSM-Redaktion:
Laut beigefügtem Antrag, schreibt die AfD-Fraktion, dass die Wiederholung eines Wahlverfahrens nur solange zulässig ist, wie die Wahl noch kein Ergebnis vorgebracht hat. Ebenso verweisen sie darauf, dass das Recht des Rates auf Aufhebung eigener Beschlüsse, diesem jedoch nicht beliebige Wiederholungen einer gültigen Wahl gestattet und berufen sich dabei unter anderem auf das Oberverwaltungsgericht Münster und Lüneburg. Ergänzend erklärt die Fraktion, dass die Wiederholung einer abgeschlossenen gültigen Wahl und das Anzweifeln des Wahlergebnisses nach dem Kommunalverfassungsgesetz nicht vorgesehen ist und somit auch nicht zulässig sei.
Weiter heißt es, dass die Geschäftsordnung für den Stadtrat Magdeburg im §15 Abs. 4 nur für Abstimmungen die Möglichkeit des Anzweifelns von Ergebnissen vorsieht und nicht für Wahlen. Grund genug, für die AfD-Fraktion neben dem Antrag auf Prüfung auch die Vornahme aufsichtsrechtlicher Schritte zu beantragen.
Auch die Stadtratsfraktion Gartenpartei teilte uns heute mit, dass sie eine Prüfanfrage zum Wahlvorgang vom 08.07.2024 eingereicht haben, in der die Fragen zur Rechtmäßigkeit des Wahlablaufes und die Auswirkungen für den Magdeburger Stadtrat geklärt werden sollen. Es ist also noch ungewiss, ob der aktuelle Vorsitzende des Magdeburger Stadtrates, Herr Wigbert Schwenke, sein Amt behalten darf und was im Falle einer rechtswidrigen Wahl auf den Stadtrat und die Magdeburger zukommt. (WSM/scn)
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