Sonntag, 28. April 2024
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    Weiterfahrt trotz Untersagung

    Am Dienstag, den 12.09.2023 gegen 23:30 Uhr entdeckte eine aufmerksame Polizeistreife nahe des Moritzplatzes einen E-Scooterfahrer, der die falsche Straßenseite ohne eingeschaltetes Licht befuhr.

    Im Rahmen einer deshalb durchgeführten Kontrolle stellten die Polizeibeamten Anhaltspunkte für einen vorhergehenden Betäubungsmittelkonsum bei ihm fest. Ein entsprechender Schnelltest erhärtete den Verdacht.

    Folglich wurde dem 33-Jährigen eine Blutprobe entnommen und ihm die Weiterfahrt untersagt. Anschließend wurde er aus der Maßnahme entlassen.

    Wenig später stellten die Polizeibeamten den 33-Jährigen erneut mit dem E-Scooter im Breiten Weg fahrend fest. Es folgte eine weitere Blutprobenentnahme und diesmal die Sicherstellung seines E-Scooters zur Verhinderung der Weiterfahrt. Der Bußgeldkatalog sieht aktuell ein Bußgeld in Höhe von 500,- EUR für einen erstmaligen derartigen Verstoß und 1.000,- EUR für einen zweitmaligen vor. (PM PolMD)

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