Die Stadtverwaltung hat kürzlich entlang der Sternbrücke insgesamt vier Hinweisschilder angebracht, die auf den seitlichen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Radfahrenden und dem Kfz-Verkehr hinweisen. In beiden Fahrtrichtungen wurden jeweils zwei solcher Hinweisschilder an den Lichtmasten entlang des Brückenzuges montiert. Der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt hat die Stadt durch die Gestaltung und Finanzierung des Sonderschildes unterstützt.
Gemeinsames Ziel ist es, für ein rücksichtsvolleres Miteinander zu werben und mehr Verkehrsteilnehmende für die geltenden Abstandsregelungen und damit für ein besseres Miteinander im Straßenverkehr zu sensibilisieren. Dabei hat die Verkehrssicherheit absolute Priorität.
Die Sternbrücke ist derzeit Umleitungsstrecke für den Kfz-Verkehr, bis die Arbeiten am Ersatzneubau des Strombrückenzuges beendet sind. Seit der Öffnung des Bauwerkes gab es unter anderem über den MD-Melder zahlreiche Hinweise des ADFC und von Radfahrenden zur Verkehrssicherheit. Die größten Sicherheitsrisiken entstehen, wenn Radfahrende von Autofahrenden mit zu knappem seitlichen Abstand überholt werden. Die Straßenverkehrsordnung schreibt für das Überholen von Radfahrenden innerorts einen seitlichen Mindestabstand von 1,50 Meter vor.
Zudem befindet sich die Sternbrücke innerhalb einer Tempo-30-Zone. Radfahrende werden zusammen mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt, können aber aufgrund der entsprechenden Beschilderung auch die Gehwege auf der Brücke nutzen. Dabei muss jedoch auf Fußgänger Rücksicht genommen werden, da diese hier weiterhin Vorrang haben. (PM LH MD)
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