Freitag, 26. April 2024
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    Zoll in Sachsen-Anhalt nimmt Baubranche ins Visier – Flucht war zwecklos

    Am Mittwoch hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion Baustellen kontrolliert. Ziel der
    Überprüfungen war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und
    des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.

    „In Sachsen-Anhalt war das Hauptzollamt Magdeburg mit 103 Zöllner*innen im Einsatz. Bei 15 Objekten im gesamten Landesgebiet haben wir 309 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie zwei Arbeitgeberprüfungen durchgeführt.“ teilt Pressesprecher André Schneevoigt mit.

    In 57 Fällen sind weitere Ermittlungen erforderlich. Vor Ort wurden sechs Ermittlungsverfahren wegen illegalem Aufenthalts und acht Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In Magdeburg haben außerdem auf einer Baustelle 4 Arbeitnehmer erfolglos versucht, durch Flucht der Prüfung zu entgehen.

    „An die gestern durchgeführten Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der
    Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Zoll-Ermittler in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.“ erläutert Schneevoigt.

    Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf das Baugewerbe. Immer wieder werden hier Verstöße in den unterschiedlichsten
    Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.

    So werden z.B. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, die sich mit gefälschten Identitätsnachweisen als EU-Bürger ausgeben, obwohl sie für die Tätigkeit eine Arbeitserlaubnis benötigen.

    Im Jahr 2022 haben die Zöllnerinnen und Zöllner des
    Hauptzollamts Magdeburg allein in der Baubranche 394 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt sowie 359 Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

    Zusatzinformation:

    Die FKS führt ganzjährig regelmäßig Schwerpunktprüfungen in verschiedenen
    Branchen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. (PM HZA-MD)

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