Sonntag, 19. Januar 2025
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    Zahl steigt weiter: Bislang 600 Betroffene der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt

    Auf unsere Nachfragen zu der Pressemeldung des Bundesopferbeauftragten, Roland Weber, vom 3. Januar 2025 sowie zum Zustand der Betroffenen und dem Inhalt der in der Pressemeldung mitgeteilten Unterstützungsangeboten, erklärte uns heute eine Pressesprecherin des Bundesministeriums der Justiz folgendes:

    „Betroffene des Anschlags in Magdeburg erhalten sowohl vom Bundesopferbeauftragten als auch von der Opferbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt und von weiteren staatlichen Stellen Unterstützung. Alle Betroffenen erhalten ein Unterstützungsangebot, sobald ihre Kontaktdaten den staatlichen Stellen bekannt sind. Betroffene in diesem Sinne sind Personen, die durch die Tat Angehörige verloren haben, verletzt wurden oder sich im Einwirkungsbereich des Täters aufgehalten haben. Die Geschäftsstelle des Bundesopferbeauftragten hat bislang Kenntnis von 600 Betroffenen der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt. Der Stab des Opferbeauftragten hat bereits 390 der Betroffenen angeschrieben.

    Die staatliche Unterstützung umfasst unter anderem ein Angebot zur psychosozialen Beratung sowie Informationen über weitere Hilfsangebote. Die Unterstützung findet vertraulich statt. Nähere Auskünfte dazu, welche Kontakte es im Einzelnen zwischen einzelnen Betroffenen und staatlichen Stellen bereits gegeben hat, können deshalb gegenüber der Presse nicht erteilt werden.

    Bei gesundheitlichen Schäden haben Opfer von Gewalttaten zudem einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung nach dem Recht der Sozialen Entschädigung (SGB XIV). Personen, die beim Erleben der Gewalttat ihrer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind oder anderen Betroffenen nach der Gewalttat helfen wollten und dabei verletzt worden sind, haben möglicherweise Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch. Die Prüfung, ob für Betroffene des Anschlags in Magdeburg darüber hinaus weitere finanzielle Unterstützungsleistungen aus Bundesmitteln gewährt werden können, dauert derzeit noch an.

    Der Bundesopferbeauftragte steht den Betroffenen als Ansprechpartner dauerhaft zur Seite und bietet Ihnen eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene. Ziel ist es, die Betroffenen zu unterstützen, wenn sie das wünschen und sie mit ihren Anliegen und Bedürfnissen nicht allein zu lassen. Um das zu gewährleisten, können sich die Betroffenen vertrauensvoll an den Bundesopferbeauftragten wenden. Das Angebot des Bundesopferbeauftragten ist nicht zeitlich begrenzt.

    Zum Jahreswechsel hat Roland Weber, Landesopferbeauftragter des Landes Berlin, zusätzlich das Amt des Bundesopferbeauftragten übernommen. Roland Weber ist Rechtsanwalt und wurde im Jahr 2012 zum ersten Opferbeauftragten des Landes Berlin ernannt. Er hat dieses Ehrenamt seither inne und praktiziert weiterhin als Anwalt. Durch seine Tätigkeit als Landesopferbeauftragter und als Rechtsanwalt hat er seit vielen Jahren Erfahrungen mit der Betreuung von Opfern gesammelt, einschließlich der Betreuung der spezifischen Gruppe von Opfern terroristischer Anschläge. Bereits nach dem Anschlag am Breitscheidplatz im Jahr 2016 stand er den Betroffenen zur Seite und setzte sich für eine bessere Versorgung ein. Seine Amtsübernahme sichert die erforderliche Kontinuität im Amt des Bundesopferbeauftragten.

    Pascal Kober war seit Januar 2022 Bundesopferbeauftragter und hat seine Tätigkeit auf eigenen, bereits vor dem Anschlag von Magdeburg gefassten Wunsch beendet. Das Bundeskabinett hat die Bestellung von Roland Weber zum neuen Bundesopferbeauftragten bereits am 18. Dezember 2024 beschlossen.“

    Weitere Fragen rund um den Bundesopferbeauftragten und seiner Tätigkeit können online nachgelesen werden. Hier werden auch verschiedene Links, wie zum Beispiel ein Beratungs-Stellen-Finder angeboten. (WSM/scn)

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