Sonntag, 8. Dezember 2024
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    Verlängerte Bearbeitungsdauer bei Bundesdruckerei – 8 Wochen Lieferzeit bei Reisepässen

    Wer aktuell einen Reisepass beantragen möchte, muss mit einer verlängerten Auslieferungszeit rechnen. Die Bundesdruckerei weist erneut darauf hin, dass sie derzeit aufgrund erhöhter Nachfrage nicht die gewohnten Lieferungsfristen an die Bürgerämter von 2 bis 3 Wochen einhalten können. Aktuell dauert es 6 Wochen, in Einzelfällen auch bis zu 8 Wochen, bis ein beantragter Reisepass zur Abholung in einem Magdeburger Bürgerbüro bereit liegt. Das Bürgerbüro hilft jedoch in dringenden Fällen und bemüht sich um Alternativen.

    Deutschlandweit werden derzeit vermehrt Reisepässe in den Bürgerämtern beantragt. Zu der üblichen Arbeitsspitze in den Ferienzeiten kam der Umstand, dass aufgrund einer gesetzlichen Änderung seit 1. Januar 2024 auch für Kinder „normale“ Reisepässe für Reisen außerhalb der EU beantragt werden müssen, wenn die Gültigkeit des alten Kinderreisepasses abgelaufen ist oder sich Angaben änderten.

    Nach der Meldung im Mai weist die Bundesdruckerei erneut darauf hin, dass sie nicht wie unter normalen Umständen eine Rücklieferungsfrist der Dokumente an ein Bürgeramt in 2 bis 3 Wochen gewährleisten können. Aktuell kann es bis zu 8 Wochen dauern, bis ein beantragter Reisepass zur Abholung in einem Magdeburger Bürgerbüro bereit liegt.

    Die Mitarbeitenden der Bürgerbüros wurden daher sensibilisiert, bei der antragstellenden Person das Reisedatum zu erfragen, um dann beratend auf die Beantragung eines Express-Reisepasses hinzuweisen. Informationen sind hier zu finden: www.magdeburg.de/reisepassexpress.

    Oftmals kann es für das Reiseland auch ausreichend sein, einen vorläufigen Reisepass, welcher direkt vor Ort im Bürgerbüro ausgestellt wird, für die bevorstehende Reise zu beantragen. Das Auswärtige Amt informiert auf ihrer Homepage zu den Einreisebestimmungen: Reisepässe und Personalausweise – Auswärtiges Amt (www.auswaertiges-amt.de). Innerhalb der EU reicht der Personalausweis als Reisedokument. Dieser kann auf Antrag auch für Kinder ab Geburt ausgestellt werden. (PM LH MD)

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