Samstag, 12. Oktober 2024
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    Verkehrssicherheitsaktion: Vermehrte Kontrollen am Donnerstag in Magdeburg!

    „Das schaffe ich noch – das schaffe ich noch – UNFALL

    Bei Rot noch schnell die Kreuzung zu überqueren geht so lange gut, bis es nicht mehr gut geht. „Geht es gut“ hat man sich eine Wartezeit von einigen Sekunden bis wenigen Minuten gespart. Kommt es jedoch zum Unfall, weil es eben „nicht mehr gut ging“, dann sind die Verkehrsunfälle meist verheerend. Denn um den Ampelbereich noch schnell zu passieren, überschreiten die Fahrzeugführenden häufig die zulässige Höchstgeschwindigkeit, verringern zumeist den Abstand zu den Vorrausfahrenden erheblich und der Querverkehr hat in der Regel keine Chance, einem Zusammenstoß auszuweichen. Die Folge sind Verkehrsunfälle mit häufig Schwerverletzten oder Getöteten, beschädigten Fahrzeugen mit großen Schäden und Ampelkreuzungen, die für Stunden gesperrt sind.

    Im Bereich der Polizeiinspektion Magdeburg kam es im Jahr 2021 zu 1.349 Verkehrsunfällen, im Zusammenhang mit Rotlichtverstößen; auch im Jahr 2022 bewegen sich die Zahlen auf einem ähnlichen Niveau (1.504). Um diesem Trend entgegenzuwirken, wird die Polizei auch zukünftig einen Schwerpunkt bei der Verkehrsüberwachung auf dieses Deliktsfeld legen. Am kommenden Donnerstag, dem 22.06.2023, wird es im Bereich der Polizeiinspektion Magdeburg zu konzentrierten Kontrollen kommen. Dabei stehen alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen im Blickfeld der Polizeibeamten, denn Rotlichtverstöße können alle Verkehrsteilnehmer begehen.

    Hintergrund:

    Von einem Rotlichtverstoß spricht man, wenn ein Verkehrsteilnehmer trotz roter Lichtzeichenanlage los- oder weiterfährt. Von Bedeutung ist hierbei die Haltlinie. Wird diese überfahren, aber das Fahrzeug kurz hinter ihr zum Stehen gebracht, liegt nur ein Haltlinienverstoß vor. Dies wird mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro geahndet wird.

    Kostspieliger und auch deutlich gefährlicher wird es beim Überfahren des Kreuzungsbereiches, wenn die Lichtzeichenanlage rot leuchtet. Dies stellt einen Rotlichtverstoß dar. Ausschlaggebend für die Höhe der Geldbuße ist der zeitliche Umfang, welchen die Ampel bereits auf Rot leuchtete, beziehungsweise ob eine Gefährdung hinzukam. Hierbei wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden.

    Von einem einfachen Rotlichtverstoß spricht man, wenn die Haltelinie der Ampel überfahren wurde und diese weniger als eine Sekunde Rot leuchtete. Die Folge: 90 Euro Bußgeld und ein Punkt im Verkehrseignungsregister in Flensburg. Kommt eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hinzu, wie z.B. Personen werden verletzt, andere Autos oder Gegenstände werden beschädigt, werden zwei Punkte fällig, das Bußgeld erhöht sich auf bis zu 200 Euro und es gibt einen Monat Fahrverbot.

    Zeigt die Lichtzeichenanlage länger als eine Sekunde Rot, redet man von einem qualifizierten Rotlichtverstoß, welcher 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot bedeutet. Auch hier gilt: bei Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer oder Beschädigungen steigt die Höhe des Bußgeldes auf bis zu 320 Euro.

    Aber auch das Überqueren des Ampelbereiches bei gelb stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Denn diese Phase soll zum Anhalten des Fahrzeuges genutzt werden und nicht, um zu beschleunigen und noch schnell über den Ampelbereich zu „rasen“. (PM PolMD)

    Die hier angegebenen Strafen gelten für Kraftfahrzeugführer. Für Fußgänger und Radfahrer gelten andere Strafen.

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