In den frühen Morgenstunden des 13. Mai kontrollierten Polizeibeamte im Scharnhorstring einen Pkw, der nur das Tagfahrlicht eingeschaltet hatte.
Am Steuer des Pkw saß ein 19-jähriger Magdeburger, der nicht im Besitz eines Führerscheins war. Seinen Angaben zufolge ist er im Begriff, die Fahrerlaubnis zu erwerben.
Aus diesem Grund unternahm er mit dem Pkw der Familie eine Übungsfahrt im Stadtgebiet. Eine Verständigung des Fahrzeughalters konnte unmittelbar erfolgen, weil er als Beifahrer an der Übungsfahrt teilnahm.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei deutlich daraufhin, dass sich auch derjenige strafbar macht, der einer Person ohne Führerschein den eigenen Pkw zum Üben im öffentlichen Verkehrsraum überlässt. (PM PolMD)
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