Bei der wöchentlichen Versammlung auf dem Marktplatz in Aschersleben, an der am Montag etwa 100 Personen teilnahmen, kam es nach dem Ende der ordnungsgemäß angemeldeten Kundgebung zu einem polizeilichen Einsatz. Nachdem die Kundgebung planmäßig beendet worden war, formierte sich eine Gruppe von etwa 40 Teilnehmern zu einem unangemeldeten Aufzug durch die Innenstadt.
Dieser Aufzug wurde zuvor nicht bei der Versammlungsbehörde angemeldet, wie es gemäß dem Versammlungsrecht erforderlich ist. Die Polizei stoppte den Aufzug, um einen Versammlungsleiter zu ermitteln. Während dieser Maßnahme kam es aus dem Aufzug heraus zu einer Tätlichkeit eines 35-jährigen Teilnehmers auf eine eingesetzte Polizeibeamtin, welche durch den Einsatz einfacher körperlicher Gewalt seitens der Polizei beendet wurde. In weiterer Folge gab sich ein Versammlungsleiter zu erkennen und der Aufzug wurde störungsfrei durchgeführt.
Anlassbezogen wird darauf hingewiesen, dass Versammlungen spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde, hier die Versammlungsbehörde des Salzlandkreises, anzumelden sind. Anders verhält es sich bei Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlass augenblicklich bilden, da bei sogenannten Spontanveranstaltungen die Anmeldepflicht entfällt. Diese Voraussetzungen waren am Montag, den 12.08.2024 allerdings nicht gegeben. (PM PolSLK)
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