Mittwoch, 24. April 2024
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    Magdeburger Zollhund Dasty wieder erfolgreich – Schmugglerin im Zug gestellt

    Am 21. Januar 2023 führte die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Magdeburg Kontrollen im Intercity IC 141 von Amsterdam nach Berlin durch. In einem Großraumwaggon zeigte der mitgeführte Rauschgiftspürhund „Dasty“ ein verstärktes Interesse an einem Rucksack einer schlafend erscheinenden Reisenden.

    Die junge Frau wurde durch die Beamten geweckt und u.a. zu mitgeführten Betäubungsmitteln befragt. Die 25jährige Litauerin verneinte dies selbstsicher. Sie rechnete offenbar nicht mit der guten Spürnase des Zollhundes. Dieser zeigte nämlich direkt, als die junge Frau durch die Beamten zur intensiveren Kontrolle in den Wagenvorraum gebeten wurde, durch Absitzen an, dass er Betäubungsmittel gerochen hat.

    Der Litauerin wurde die eingehende Kontrolle ihrer selbst und deren Gepäck angekündigt. Die 25jährige gab daraufhinein kleines Tütchen mit weißem Pulver und ein Snief-Röhrchen aus ihrer Bekleidung heraus und wies darauf hin, dass sie es eilig habe und ihren Anschluss bekommen müsse. Doch davon ließen sich die Beamten nicht beeindrucken.

    Der Blick in den Rucksack der Reisenden erklärte dann auch die plötzliche Eile der Frau: Im Rucksack entdeckten die Beamten 27 Einzeltütchen zu je zwischen 1,2 g bis 1,4 g mit dem mutmaßlichen Betäubungsmittel Metamphetamin oder kristallines Amphetamin. Die insgesamt rund 35 g haben einen Straßenverkaufswert von etwa 3.000 bis 3.500 Euro.

    27 Einzeltütchen mutmaßliches Metamphetamin oder kristallines Amphetamin Quelle: Zoll (c)

    Gegen die Litauerin wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts einer Steuerstraftat in Verbindung mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eingeleitet. Ihr Ziel, die BundeshauptstadtBerlin, erreichte die Litauerin zunächst nicht. Sie wurde auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Magdeburg festgenommen und musste in Stendal den Zugverlassen.

    Die junge Frau wurde einschließlich der sichergestellten Betäubungsmittel zur weiteren Bearbeitung des Sachverhalts dem Zollfahndungsamt Hannover übergeben. Gegen die Beschuldigte wurde ein Haftbefehl erlassen, der außer Vollzug gesetzt wurde. Daher durfte sie die Weiter/-Heimreise antreten. (PM HZA-MD)

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