Tageswohnungseinbruch in Einfamilienhaus
Am Dienstag, den 29.11.2022 etwa zwischen 15:00 und 18:00 Uhr brachen bislang unbekannter Täter in ein Einfamilienhaus im Birkenweiler ein. Durch Einschlagen der Verglasung einer Terrassentür verschafften sie sich gewaltsam Zutritt und durchwühlten sämtliche Räume. Nach ersten Erkenntnissen wurde Bargeld mit einem Wert im unteren zweistelligen Bereich entwendet. Die Kriminalpolizei sicherte Spuren und leitete ein Strafverfahren ein. In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf verschiedene Sicherungssysteme hin, die an Fenstern und Türen als Einbruchsschutz montiert werden können. Umfassende Infos dazu sind unter www.k-einbruch.de zu finden. Bei Bedarf sind auch kostenfrei Termine mit den Regionalbereichsbeamten des Polizeireviers Magdeburg vereinbar. Diese schauen sich im Rahmen der sicherungstechnischen Prävention vor Ort Häuser an, erkennen Schwachstellen und geben Verbesserungsempfehlungen. Erfahrungsgemäß ist in Hinblick auf die bereits begonnene Herbst- und Wintersaison mit einem Anstieg an (Tages-)Wohnungseinbrüchen zu rechnen, weshalb ein erhöhter Fokus auf die Sicherheit von Eigentum und Familie gelegt werden sollte.
Entwendung eines PKW
Am Dienstag, den 29.11.2022 wurde etwa zwischen 18:00 und 22:30 Uhr in der Klausener Straße ein ordnungsgemäß geparkter weißer Citroen Jumper entwendet. Die Polizei nahm eine Strafanzeige auf und fahndet nun nach dem Fahrzeug.
Durch Parkrempler selbst gestellt
Am Dienstag, den 29.11.2022 gegen 22:00 Uhr ereignete sich nahe des Moritzplatzes ein Verkehrsunfall während eines Parkmanövers. Als die Polizei den Verkehrsunfall aufnahm, wurden gleich mehrere Verdachtsmomente für verschiedene Straftaten bekannt. Der einparkende Fahrzeugführer, ein 27-jähriger Deutscher aus Magdeburg, räumte gegenüber den Polizeibeamten ein, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Weiterhin wurde ermittelt, dass sein PKW abgemeldet und mit falschen Kennzeichen versehen war. Ebenso wurde die Verkehrstüchtigkeit des 27-Jährigen überprüft. An dieser bestanden aufgrund eines festgestellten Atemalkoholwerts von über ein Promille und einem positiven Drogenschnelltest erhebliche Zweifel. Folglich wurde dem Fahrzeugführer in einer Polizeidienststelle eine Blutprobe entnommen. Die falschen, aus einer Diebstahlshandlung stammenden Kennzeichentafeln wurden sichergestellt und der PKW durch einen Abschleppdienst umgesetzt. Der 27-Jährige muss sich nun unter anderem als Beschuldigter wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Kennzeichendiebstahl verantworten.
(PM PolMD)