Am Dienstag, den 15.11.2022 gegen 20:30 Uhr gab ein 37-jähriger Deutscher aus Magdeburg falsche Personalien gegenüber der Polizei an, nachdem verschiedene Betäubungsmittel bei ihm gefunden wurden. Später stellte sich heraus, dass er aufgrund eines Haftbefehls zur Festnahme ausgeschrieben war.
Da der 37-Jährige nun als Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel geführt wurde und kein Ausweisdokument bei sich führte, verlegten die Polizeikräfte gemeinsam mit ihm zu seiner Wohnanschrift. Ziel war es zu überprüfen, ob sich seine mündlich getätigten Personalangaben bestätigen oder nicht. Während der Verbringung gab der Beschuldigte zu, falsche Angaben getätigt zu haben. Nach Überprüfung der korrekten Personalien stellte sich heraus, dass nach ihm gefahndet wurde. Durch die Zahlung einer dreistelligen Geldstrafe bewahrte sich der Beschuldigte vor einer Einlieferung ins Gefängnis. Die Polizei weist darauf hin, dass eine falsche Namensgabe eine Geldbuße bis zu 1.000,- EUR nach sich ziehen kann. Ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde in diesem Fall zusätzlich zum Strafverfahren wegen des Drogenfundes eingeleitet. (PM POLMD)