Sonntag, 27. April 2025
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    LSVD Sachsen-Anhalt kritisiert die Bildungsministerin wegen Gender-Verbot

    Die Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) untersagt laut der Mitteldeutschen Zeitung den Schulen, Gender-Sonderzeichen wie Sternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich zu verwenden. Diese dürfen weder im Unterricht noch in der Kommunikation nach außen benutzt werden. Somit ist Sachsen-Anhalt das zweite ostdeutsche Bundesland, in dem ein solches Verbot erlassen bzw. erweitert wird.

    Wir fordern die Bildungsministerin auf, diese diskriminierende Zensur umgehend rückgängig zu machen!

    An mehreren Punkten ist dieser Beschluss mit der Landesverfassung widersprüchlich. Das Schulgesetz von Sachsen-Anhalt besagt in § 1 Abs. 2 Satz 6, dass die Schulen angehalten sind, u.a. LSBTIQ-Schülerinnen zu fördern und über Möglichkeiten des Abbaus von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufzuklären.

    Zudem missachtet es die Gleichheit vor dem Gesetz, wonach niemand aus Gründen des Geschlechts oder der sexuellen Identität benachteiligt werden darf. Somit
    schafft Eva Feußner einen Ort für Diskriminierung und setzt sich über geltendes Landesrecht hinweg.

    Überraschend wirkt das Verbot des Bildungsministeriums, weil es im letzten Jahr das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit mitbeschlossen hat. Es ist genderneutral geschrieben bzw. wo dies sprachlich nicht möglich war, wurde umfassend gegendert.

    Es trägt u.a. dazu bei, Diskriminierungen, Vorurteile und gruppenspezifische Menschenfeindlichkeit abzubauen.
    Mit dem Gender-Verbot lässt Eva Feußner zu, dass die eigenen Ziele der Landesregierung sabotiert werden.

    Der Beschluss des Bildungsministeriums läuft konträr zur praktizierten Wirklichkeit der Lehre im
    Lehramtsstudium an den zuständigen Universitäten des Landes Sachsen-Anhalt. Hier hat Gendern als wissenschaftlich erforschte Realität bereits seit langem Einzug gehalten und trägt zur konsequenten Vorbereitung auf die Diversität der Schülerinnen und der Gesellschaft im Ganzen bei.

    Diese Entwicklung wird hier jedoch ignoriert. Dies führt dazu, dass mitunter sogar Materialien der Bundeszentrale für politische Bildung nicht mehr genutzt werden dürfen, was entgegen der wissenschaftlichen Forschung läuft.

    Statt den Lehrerinnenmangel, die maroden Schulgebäude oder die veralteten Vorstellungen der
    Kolonialgeschichte in Sachsen-Anhalt zu bekämpfen, lässt sich das Bildungsministerium auf einen
    populistisch geführten Kulturkampf ein. Sprache ist keine feste Konstante, sondern etwas Wandelbares, das sich immer an die aktuellen Umstände anpasst.

    Mit dem Gender-Verbot versucht das
    Bildungsministerium, Sprache und Geschlecht in eine starre Form zu pressen und jegliche Individualität der Schülerinnen zu verbieten! Wenn sich Kinder und Jugendliche angstfrei entwickeln sollen, muss ihnen von der Politik die Möglichkeit dazu gelassen werden.

    Stattdessen werden wertschätzende Erwähnungen von Nicht-Binarität oder Diversität aus dem Schulalltag gecancelt, zum Nachteil der Schülerinnen. Eine ideologisch motivierte und rückwärtsgewandte Sprach-Zensur ist kontraproduktiv und fördert nur weiter
    den Hass und die strukturelle Diskriminierung gegen LSBTIQ!

    Der LSVD Sachsen-Anhalt e.V. appelliert an den Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff, diesen rechten Stimmenfang seiner Bildungsministerin zu untersagen und die Anordnung zum Genderverbot rückgängig zu machen. Die Landesregierung darf den populistischen Forderungen nicht nachgeben, um so eine aktive Spaltung der Gesellschaft durch die Landesregierung zu verhindern!

    Eine ausführliche Literaturliste pädagogischer Forschung, die sich mit der Inklusion queerer Schülerinnen an Schulen und der Notwendigkeit angepasster Sprache beschäftigt, kann bei der LSBTIQ*-Landeskoordinierungsstelle Sachsen-Anhalt (Nord) oder in der Bibliothek des LSVD Sachsen-Anhalt angefragt werden. (PM LSVD Sachsen-Anhalt e.V.)

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