Im Rahmen der Streifentätigkeit kam den eingesetzten Beamten ein PKW mit eingeschaltetem Fernlicht auf der L52 in Lostau entgegen. Trotz mehrfacher Signale seitens der Beamten, das Fernlicht zu regulieren, zeigte der Fahrzeugführer keine Reaktion. In der daraufhin durchgeführten Verkehrskontrolle konnte festgestellt werden, dass die komplette Fahrerseite des PKW starke Beschädigungen aufwies.
Im Zuge der Befragung gab der 90-jährige Fahrzeugführer an, dass er einen Verkehrsunfall gehabt hätte. Nähere Umstände zum Unfallhergang konnte der Fahrzeugführer nicht tätigen. Er vermutete jedoch, dass er gegen eine Mauer gefahren sei. Eine medizinische Versorgung benötigte der Fahrzeugführer nicht. Ihm droht nun ein Strafverfahren aufgrund des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort. (PM PolJL)