Die Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Martin Hess, Steffen
Janich, Dr. Christian Wirth, Dr. Christina Baum, Barbara Benkstein, Marc Bernhard,
René Bochmann, Marcus Bühl, Thomas Dietz, Jochen Haug, Dr. Malte Kaufmann,
Jörn König, Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD beantragten mit der Drucksache 20/8411 vom 19.09.2023 den Rücktritt der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser (SPD), um Schaden für die Demokratie abzuwenden. SPD, CDU/CSU, B90/Grüne, FDP und Die Linke stehen hinter der Ministerin und stimmen gegen den Antrag.
Auszug aus der Drucksache 20/8411
Laut dem Antrag hat die Innenministerin Faeser primär aus Anlass einer haltlosen Verdachtsberichterstattung des dubiosen Fernsehkomikers B. den Leiter des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm, abberufen, ohne zuvor das Ergebnis offizieller Ermittlungen abzuwarten. In den Gründen der Abberufung vom 18. Oktober 2022 wird der infolge der Berichterstattung des ZDF entstandene Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit an erster Stelle angeführt, und zwar „unabhängig davon, ob die Verdachtsmomente sich im Ergebnis als zutreffend erweisen“.
Nach den beantragenden Abgeordneten, ist eine Personalpolitik, die Abberufungen von Spitzenbeamten einfach nach ungeprüften externen Verdächtigungszurufen vornimmt, eines Rechtsstaates unwürdig. Aufgrund des wiederholten Kontaktes von Staatssekretärin Seifert mit dem Fernsehkomiker im Vorfeld der Ausstrahlung besteht laut Drucksache der Verdacht, dass die politische Leitung des Innenministeriums den Bericht, der dann als Begründung für den angeblichen Vertrauensverlust diente, im Rahmen einer Intrige gegen Arne Schönbohm selbst mit initiiert hat.
Rede zum Antrag von Sebastian Hartmann (SPD):
Der angebliche Vertrauensverlust der Öffentlichkeit wie auch Sorgen um die Cybersicherheit scheinen nur als Vorwand gedient zu haben: So wurde ein Geheimdossier über angebliche Schwächen und Verfehlungen von Arne Schönbohm erstellt, ohne dass er, wie üblich, zu den darin erhobenen Vorwürfen gegen ihn angehört worden wäre. Das Innenministerium reagierte nicht etwa auf tatsächliche Verfehlungen von Arne Schönbohm. Dass nicht ergebnisoffen untersucht wurde, wird nahegelegt durch die Feststellung in einem Langvermerk des Ministeriums, wonach das Ziel der Abberufung von Arne Schönbohm erreicht worden sei – und Fragen nach den Hintergründen dieser Abberufung vermieden werden sollten.
Die Abberufung hat sich angesichts der offiziellen Ermittlungsergebnisse, die nichts Belastendes gegen Arne Schönbohm zutage förderten, als ungerechtfertigt erwiesen. Das war der Fachebene im Ministerium auch bewusst. Bereits im Januar
2023 empfahlen die zuständigen Ministerialbeamten daher, die disziplinarischen
Vorermittlungen einzustellen.
Rede zum Antrag von Josef Oster (CDU/CSU):
Ministerin Faeser weigerte sich ausweislich des hierzu gefertigten Vermerks vom
März 2023 jedoch, den Sachverhalt, obwohl ausermittelt, zu akzeptieren. Dort
heißt es: „sie unterzeichnet … derzeit nicht“, „war sichtlich unzufrieden“, „fand
die Dinge … zu dünn“ und „wir sollten nochmals BfV abfragen“. Dabei erübrigte
sich eine eigene Abfrage schon deshalb, weil der Verfassungsschutz die Ministerin über ihm bekannte tatsächliche Verfehlungen von Arne Schönbohm infolge des Umstandes, dass dieser über die höchste Sicherheitsfreigabe verfügte, ohnedies von sich informiert hätte.
Es drängt sich der Eindruck eines nicht sachgeleiteten Belastungseifers auf Seiten einer Ministerin auf, die sich eine nachträgliche Rechtfertigung des sachlich in keiner Weise gerechtfertigten Vorgehens gegen den Präsidenten des BSI erhoffte und daher wiederholt darauf drang, weiter nach belastendem Material gegen Arne Schönbohm zu suchen. Eine Ministerialbeamtin hielt abschließend fest, man sei in disziplinarrechtlicher Hinsicht „nicht lege artis vorgegangen“.
Mit der ungerechtfertigten Abberufung, der damit verbundenen falschen Bezichtigung und dem sachfremden und interessengeleiteten Umgang mit den Ermittlungsergebnissen hat die Ministerin ihre Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten gröblich verletzt. Statt der gebotenen Unvoreingenommenheit und Objektivität zeigte sie einen auffälligen Unwillen, den ihr vorgelegten Sachstand zu akzeptieren, der eben keine ausreichend substantiierten Vorwürfe darstellen konnte, die eine Abberufung hätten rechtfertigen können.
Rede zum Antrag von Lamya Kaddor (Bündnis 90/Die Grünen):
Die Ministerin missbrauchte hierdurch ihr Amt für eigene politische Zwecke. Ohne Veranlassung von höchster Stelle durch die Ministerin hätte das Ministerium die auf Arne Schönbohm und seine Abberufung zielenden Aktivitäten gar nicht entfaltet. Ihre unmittelbare Verantwortung für das gesamte Handeln des Ministeriums ist bereits aufgrund der Aktenlage erwiesen.
Arne Schönbohm wurde durch das Handeln der Ministerin in seinem Ruf geschädigt und in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Er hat deswegen Klage auf
Schadensersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben. Neben diesen
Haftungsrisiken für den Staat steht überdies eine mögliche strafbare Handlung im
Raum.
Rede zum Antrag von Dr. André Hahn (Die Linke):
Mit ihrer wiederholten Weigerung, im Innenausschuss persönlich Rede und Antwort zu stehen und so zur Aufklärung beizutragen, missachtet die Ministerin nicht nur die Kontrollrechte der Opposition, sondern auch das Recht der demokratischen Öffentlichkeit an einer umfassenden Aufklärung. Ihr wiederholtes Fernbleiben im Ausschuss unter fadenscheinigen Vorwänden zeigt, dass die Ministerin den Skandal nicht etwa aufzuklären, sondern vielmehr auszusitzen beabsichtigt.
In Reaktion auf die an ihr im Zuge der Affäre Schönbohm geäußerte Kritik betreibt die Ministerin unter Verdrehung der Tatsachen eine groteske Täter-/Opfer-Umkehr und stilisiert sich zum Opfer einer angeblichen Kampagne. Eine Entschuldigung beim eigentlichen Opfer, Arne Schönbohm, verweigert die Ministerin dagegen bis heute.
Rede zum Antrag von Matthias Helferich (fraktionslos):
Mit ihrer Amtsführung schadet die Ministerin dem Ansehen ihres Ministeriums und erschüttert das Vertrauen in ein rechtsstaatliches Agieren der Staatsorgane unter ihrer Leitung. Das Vorgehen gegen Arne Schönbohm wie auch ihr weiterer Umgang mit dieser Affäre zeigen, dass Nancy Faeser weder über die persönliche Integrität und das notwendige Pflichtbewusstsein verfügt noch die in ihrem Amt unabdingbare Objektivität gewährleistet und auch nicht ihrer Fürsorgepflicht ihren Beamten gegenüber nachkommt. Daher wird sie den Anforderungen ihres Amtes nicht gerecht. Ihr Rücktritt ist aus Gründen des Staatswohls angezeigt. Weitere Informationen und Reden gibt es online. (Quelle: www.bundestag.de)