In Zuständigkeit der unteren Jagdbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg findet im November die nächste Jägerprüfung statt. Termine sind der 4. November für die Schießprüfung, der 10. November für die schriftliche Prüfung sowie der 11. November für die mündlich-praktische Prüfung.
Vollständige Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind unter Einzahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 250 Euro und dem Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch ausschließlich am 26. September im Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt, Bei der Hauptwache 4, Zimmer 3.36 möglich. Die Öffnungszeiten sind an diesem Tag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr.
Insgesamt 30 Personen können zur Prüfung zugelassen werden, wobei Magdeburgerinnen und Magdeburger sowie Absolventen der in der Landeshauptstadt ansässigen Jagdschulen Vorrang haben. Sollten im Anschluss noch Plätze verfügbar sein, können sich auswärtige Interessenten am 28. September von 9.00 bis 12.00 Uhr anmelden. Vormerkungen sind nicht möglich.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist ein Mindestalter von 15 Jahren und 6 Monaten zum Zeitpunkt der Prüfung. Minderjährige müssen die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorlegen.
Unter der Rufnummer 03 91/5 40 20 51 und -52 gibt es bei Interesse Informationen zum Prüfungsablauf. (PM LH MD)
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