In Ermsleben stellten Zöllnerinnen und Zöllner am 03.08.2023 in einem Imbiss Personen ohne Aufenthaltstitel fest. Bei einer Prüfung im
Gastronomiebereich durch fünf Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Magdeburg wurden zwei türkische Personen und eine indische Person ohne Aufenthaltstitel festgestellt.
Im Verlauf der Prüfung stellte sich heraus, dass die Personen nach Deutschland geschleust worden sein
sollen und nicht über einen erforderlichen Aufenthaltstitel verfügten, sodass gegen die Personen vor Ort jeweils Strafverfahren wegen des Verdachts des
unerlaubten Aufenthalts und illegaler Einreise sowie in einem Fall ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet
wurden.
Bei einer dieser Personen handelte es sich um einen noch minderjährigen türkischen Jugendlichen. In Absprache mit der Ausländerbehörde des Landkreises
Harz und dem Jugendamt sowie der Polizei wurde entschieden, dass ein Schutzinteresse des Minderjährigen besteht und er in die Obhut des Jugendamts zu überführen ist.
Zur Durchführung weiterer ausländerrechtlicher Maßnahmen wurden die vorgelegten Ausweisdokumente und die Personen an die zuständige Ausländerbehörde übergeben. Gegen den Arbeitgeber wurden Strafverfahren wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt und der Schleusung sowie ein
Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Beschäftigung von Ausländern eingeleitet.
Die illegale Ausländerbeschäftigung kann gegenüber Arbeitgebern mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 EUR belegt werden. (PM HZA-MD)
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