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    Hauptbahnhof Magdeburg: Ein Mann, fünf Haftbefehle und erneuter Fund von Drogen

    Am Freitag, den 18. November 2022 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei im Hauptbahnhof Magdeburg gegen 09:10 Uhr einen Reisenden. Bei der sich anschließenden fahndungsmäßigen Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass der 49-Jährige mit gleich fünf Haftbefehlen gesucht wurde: So erließ die Staatsanwaltschaft Heidelberg im August dieses Jahres gleich drei Vollstreckungshaftbefehle. Hierbei wurde er jeweils durch das Amtsgericht Wiesloch wegen Leistungserschleichungen zu Freiheitsstrafen verurteilt: im Jahr 2017 zu sieben, im Jahr 2019 zu 4 und im Jahr 2020 zu sechs Monaten. Durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart erging ebenfalls im August 2022 ein Haftbefehl, wonach das Amtsgericht Stuttgart wegen Diebstahls eine Gesamtfreiheitstrafe von 15 Monaten verfügt hatte. Hiervon muss er noch 153 Tage verbüßen. Der letzte Haftbefehl wurde im Oktober 2022 ebenfalls durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart ausgestellt. Demnach stand er wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln vor dem Amtsgericht Stuttgart, welches ihn hierfür im Jahr 2021 zu einer Geldstrafe von 200 Euro oder einer Ersatzfreiheitstrafe von 20 Tagen verurteilt hatte. Alle Haftbefehle ergingen, da sich der Gesuchte nicht dem Strafantritt stellte, im letzten Fall die Geldstrafe nicht zahlte und unbekannten Aufenthaltes war. Die Bundespolizisten eröffneten dem Deutschen die Haftbefehle und nahmen ihn fest. Bei der Durchsuchung fanden sie dann noch circa. 18 Gramm vermutlich Amphetamin und stellten dies sicher. Hierfür erwartet ihn eine weitere Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Da er zudem starke Ausfallerscheinungen hatte und zugab Drogen konsumiert zu haben, wurde zunächst ein Rettungswagen verständigt. Nach der ärztlichen Behandlung führte ihn die Bundespolizei einer Justizvollzugsanstalt zu, wo er die kommenden Monate verbringen wird. Die ausschreibenden Behörden wurden über die Vollstreckung der Haftbefehle und dem Verbleib des Mannes in Kenntnis gesetzt. (PM BPoliMD)

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