Als CDU-Fraktion begrüßen wir grundsätzlich die Initiative des Bundes zur Errichtung eines Fonds, um die sogenannten Härtefälle bei der Ost-West-Rentenangleichung zu unterstützen. Aus unserer Sicht gibt es aber zahlreiche Unklarheiten. So reichen die Mittel maximal für 200.000 Menschen. Gleichzeitig sollen neben Ostrentnerinnen und Ostrentner auch zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge davon profitieren. Es ist absehbar, dass die Bundesmittel wohl nicht reichen werden. Gleichzeitig sollen die Bundesländer sich finanziell an dem Härtefallfonds beteiligen. Dabei besteht allein beim Bund die Zuständigkeit für das Rentenrecht. Er ist aufgefordert, diese auch vollumfänglich wahrzunehmen. Auch die Frage, wie die Bedürftigkeitsprüfung in der Realität umgesetzt werden soll, um von diesen Mitteln zu profitieren, ist aus unserer Sicht aktuell unbefriedigend beantwortet.
Als CDU-Fraktion setzen wir uns für eine gerechte Lösung für alle Betroffenen ein, daher ist der Härtefallfonds ein wichtiger Zwischenschritt. Aber halt nur ein Zwischenschritt, dem weitere folgen müssen.“ (PM CDU-Fraktion Landtag S/A)