95 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Magdeburg kontrollierten gestern als Teil einer bundesweiten Schwerpunktaktion 458 Beschäftigte von 152 Arbeitgebern im Land Sachsen-Anhalt.
Die Prüfungen fanden dabei überwiegend im Gastronomie- und Systemgastronomiegewerbe statt.
Die bisherige Bilanz der Maßnahme:
- In sechs Fällen wurden Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts bzw. illegaler Einreise eingeleitet.
- In einem Fall wurden Ermittlungen wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt aufgenommen.
- Gegen fünf Arbeitgeber wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unerlaubter Beschäftigungsausübung eingeleitet.
- Zwei Fälle von Meldepflichtverletzungen wurden festgestellt.
„In 61 Fällen sind weitere Prüfungen durch die FKS erforderlich. Grundsätzlich schließen sich an die durchgeführten Prüfungen umfangreiche Nachermittlungen an, in denen Einblick in die Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen genommen wird und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Erst dann wird feststehen, ob Mindestlohnverstöße vorliegen oder nicht.“ erklärt André Schneevoigt,
Pressesprecher des Hauptzollamts Magdeburg.
Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.
Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.
Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Magdeburg 180 Verfahren wegen Verstoßes gegen den Mindestlohn gegen Arbeitgeber ein. Auch im laufenden Jahr liegt der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit.
Zusatzinformation:
Die FKS führt regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als
auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein
wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. (PM Hauptzollamt Magdeburg)
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