Sonntag, 8. Dezember 2024
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    Erhöhung der Verkehrssicherheit – Polizei führt Kontrollen an der A2 bei Magdeburg durch

    Seit den Abendstunden führt die Polizei umfangreiche Kontrollen des Fahrzeugverkehrs an der A 2 bei Magdeburg durch. Ziel der Kontrollen ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere durch Kontrollen der Fahrtüchtigkeit von Fahrzeugführern.

    Die Kontrollen werden voraussichtlich bis in die Morgenstunden fortgesetzt werden. Im Zusammenhang mit den Kontrollen kann es vereinzelt zu Stauerscheinungen auf der Richtungsfahrbahn Berlin ab der Anschlussstelle Irxleben kommen.

    Hintergrund:

    Der Zuständigkeitsbereich des Zentralen Verkehrs- und Autobahndienstes (ZVAD) der Polizeiinspektion Magdeburg zählt 268 Doppelkilometer, welche gleichmäßig auf die A2 (LG Brandenburg bis LG Niedersachsen), A14 (ca. Anschlussstelle Löbejün bis Dahlenwarsleben sowie das Teilstück zwischen den Anschlussstellen Wolmirstedt und Tangerhütte) und A36 (LG Niedersachsen bis BAB 14) verteilt sind. Zusätzlich aller angrenzenden Auf- und Abfahrten, Parkplätze sowie Rast- und Autohöfe.

    Im Jahr 2022 ereigneten sich insgesamt 2.046 Verkehrsunfälle auf den zu betreuenden drei Autobahnabschnitten des ZVAD. Das sind 171 Verkehrsunfälle weniger als im Vorjahr (- 8 %).

    Die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Personenschäden ist mit 297 Verkehrsunfällen im Vergleich zu 2021 (250) angestiegen. Dabei wurden insgesamt 500 Personen verletzt. Bei den leichtverletzten Personen ist mit 381 im Vergleich zum Vorjahr (279) ebenfalls ein Anstieg zu verzeichnen. Die Anzahl der schwerverletzten Personen ist mit 107 im Vergleich zum Vorjahr (2021: 108) nahezu konstant geblieben. Weitere 12 Personen verunglückten bei Verkehrsunfällen auf den im Zuständigkeitsbereich des ZVAD befindlichen Autobahnen tödlich. Dies ist die niedrigste Zahl an Verkehrstoten seit 2018 (7).

    Hauptunfallursachen waren dabei in den meisten Fällen ein zu geringer Sicherheitsabstand und die nicht angepasste Geschwindigkeit oder beides. Aber auch der Konsum von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln lag im Jahr 2022 mit 142 Fällen auf einem hohen Niveau (23 Fälle folgenlose Trunkenheitsfahrten, 119 Fälle Fahrten unter Betäubungsmitteleinfluss). In 40 Fällen blieben die Fahrten nicht folgenlos – bei den Verkehrsunfällen unter Betäubungsmitteln ist ein Anstieg von 7 auf 13 Verkehrsunfälle festzustellen. Bei den Verkehrsunfällen unter dem Einfluss von Alkohol sanken die Fallzahlen von 32 auf 26 ab. 

    Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zur Bekämpfung der Unfallursachen führt die Polizei im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Magdeburg (Landeshauptstadt Magdeburg, Landreise Harz und Börde sowie Salzlandkreis) neben täglichen Kontrollen des Verkehrs auch thematische Schwerpunktkontrollen durch. Wiederkehrend stehen dabei auch Kontrollen der Fahrtüchtigkeit von Verkehrsteilnehmern im Fokus der Kontrollen. Das Fahren unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss birgt erhebliche Gefahren für den Fahrer selbst und für andere Verkehrsteilnehmer. Hauptgefahren dabei können u. a. sein:

    • 1. Beeinträchtigte Wahrnehmung und Reaktionszeit:

    Alkohol und Betäubungsmittel beeinflussen die Wahrnehmung und Reaktionszeit einer Person. Dies kann dazu führen, dass der Fahrer langsamer auf Verkehrssituationen reagiert, Hindernisse oder Gefahren zu spät erkennt oder falsch einschätzt.

    • 2. Verminderte Konzentration und Aufmerksamkeit:

    Alkohol und Betäubungsmittel können die Konzentration und Aufmerksamkeit beeinträchtigen. Der Fahrer kann abgelenkt sein, sich nicht auf den Verkehr konzentrieren oder wichtige Verkehrszeichen und -signale übersehen.

    • 3. Eingeschränkte motorische Fähigkeiten und Koordination:

    Alkohol und bestimmte Betäubungsmittel können die motorischen Fähigkeiten und die Koordination beeinträchtigen. Dies kann zu einer erheblich unsicheren Fahrweise, beispielsweise beim Lenken, Schwierigkeiten beim Bremsen oder Beschleunigen und einer erhöhten Unfallgefahr, führen.

    • 4. Risikobereitschaft und übermäßiges Selbstvertrauen:

    Alkohol und Betäubungsmittel können das Risikobewusstsein verringern und zu übermäßigem Selbstvertrauen führen. Der Fahrer kann unvorsichtige Manöver durchführen, die zu gefährlichen Situationen führen können.

    • 5. Verändertes Urteilsvermögen:

    Alkohol und Betäubungsmittel können das Urteilsvermögen beeinträchtigen. Der Fahrer kann falsche Entscheidungen treffen, wie beispielsweise das Überschreiten von Geschwindigkeitsbegrenzungen oder das Ignorieren von Verkehrsregeln. Diese Gefahren erhöhen das Risiko von Verkehrsunfällen erheblich. Das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht nur illegal, sondern auch verantwortungslos und gefährdet das Leben und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. (PM PolMD ZVAD)

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