Freitag, 19. April 2024
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    Entsorgung von Weihnachtsbäumen und Reinigungspflichten am Neujahrstag

    Weihnachtsbäume werden bei der regulären Entsorgungstour der Biotonne mitgenommen. Zur problemlosen Abholung sind die Bäume in einer Größe von maximal zwei Metern und ohne Dekoration zum jeweiligen Entsorgungstag neben die Biotonne zu stellen. Weihnachtsbäume, die höher sind, müssen vorher entsprechend geteilt werden.
     
    Eile ist nicht geboten, denn die Bäume werden auch noch bei späteren Entsorgungstouren mitgenommen. Wer keine Biotonne hat und keine Kompostierung auf dem eigenen Grundstück wünscht, kann den Weihnachtsbaum auf den Wertstoffhöfen Hängelsberge, Cracauer Anger oder Silberbergweg abgeben. Bis zu einem Kubikmeter wird dort Grünabfall aus Magdeburger Haushalten ohne zusätzliche Gebühr angenommen.
     
    Der Baumschmuck ist vor der Entsorgung vollständig zu entfernen. Glaskugeln, die zerbrochen oder beschädigt sind, können im Restabfallbehälter entsorgt werden. In die öffentlichen Glascontainer gehört nur Verpackungsglas, aber keine Weihnachtsdekoration.
     
    Lichterketten und andere elektrische Weihnachtsdekorationen können ebenfalls an den Wertstoffhöfen und beim Wertstoffmobil abgegeben werden. Auch Elektroaltgeräte gehören nicht in die Restabfalltonne. Weitere Informationen zur Entsorgung von defekten Elektrogeräten sind im Abfallwegweiser aufgeführt. Dieser ist auch im Internet unter www.magdeburg.de/sab/download zu finden.

    Neujahrstag
    Am Neujahrsmorgen sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Verschmutzungen auf Gehwegen durch Silvesterböller oder zum Beispiel Glasscherben zügig zu beseitigen. Anlieger einer Straße mit der Reinigungsklasse V müssen diese bis zur Fahrbahnmitte reinigen. Die anfallenden Abfälle der Straßenreinigung sind in der Restabfalltonne zu entsorgen.
     
    In den Straßen der Reinigungsklassen I sowie I a bis I c – das sind im Stadtzentrum zum Beispiel der Alte Markt, der Hasselbachplatz, der Breite Weg und die Ernst-Reuter-Allee wird am Neujahrsmorgen die Reinigung der Gehwege und Fahrbahnen durch den Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb vorgenommen.
     
    Altglas, wie beispielsweise eine leere Sektflasche, gehört in den nahe gelegenen zentralen Altglascontainer. Dabei sind die Einwurfzeiten von 7.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 20.00 Uhr zu beachten. An Sonn- und Feiertagen ist kein Einwurf erlaubt. Altglas darf nicht auf oder neben den Containern abgestellt werden. (PM LH MD)

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