Freitag, 19. April 2024
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    E-Rollerfahrer flüchtet nach Zusammenstoß mit Fußgänger (10) in Magdeburg – Stadtfeld

    Am Mittwoch, den 08.03.2023 gegen 14:30 Uhr ereignete sich auf dem Gehweg in der Albert-Vater-Straße vor der BbS „Eike von Repgow“ ein Verkehrsunfall mit Personenschaden und anschließender Unfallflucht.

    Nach ersten Erkenntnissen stießen ein bislang unbekannter E-Rollerfahrer und ein 10-jähriger Fußgänger zusammen. Zumindest der 10-Jährige wurde dadurch leicht verletzt. Seine Mutter schrieb sich mündliche getätigte Personalien des E-Rollerfahrers auf, die sich im Nachhinein als falsch herausstellten.

    Als sie sich das Versicherungskennzeichen des E-Rollers aufschreiben wollte, blockierte ihr der Fahrer die Sicht und fuhr anschließend davon. Lediglich das Kennzeichenfragment „865“ in der Farbe grün oder blau konnte sie sich aufschreiben.

    Der E-Rollerfahrer wurde folgendermaßen beschrieben:
    • männlich
    • ca. 17 bis 18 Jahre alt
    • ca. 1,80 bis 1,85 Meter groß
    • blaue Augen
    • dunkelblonde Haare
    • schwarze Jacke und Hose
    • schwarzer E-Roller

    Die Polizei hat Ermittlungen eingeleitet und ist auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Wer sachdienliche Hinweise zum beschriebenen E-Rollerfahrer geben kann, wird gebeten, sich unter 0391/546-3295 im Polizeirevier Magdeburg zu melden.

    Da aktuell gültige Versicherungskennzeichen schwarz sind, ist davon auszugehen, dass in diesem Fall zudem ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegen könnte. Dies zeigt einmal mehr, wie wichtig eine Haftpflichtversicherung ist, um Kosten für Personen- oder Sachschäden nach einem Unfall zu übernehmen. Weiterhin ist es grundsätzlich möglich, sich ohne das Beisein der Polizei nach einem Unfall auszutauschen, etwa nach kleineren Parkremplern mit eindeutiger Sachlage.

    Jedoch sollte die Identitätsfeststellung des Unfallgegners stets anhand von Ausweisdokumenten erfolgen. Sobald jedoch Personenschäden eingetreten sind, ist es ratsam, die Polizei hinzuzurufen. Dann liegt nämlich der Anfangsverdacht für eine Straftat, fahrlässige Körperverletzung, vor.  (PM PolMD)

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