Die Corona-Isolationspflicht in Sachsen-Anhalt aufgehoben. Der Erlass des Gesundheitsministeriums zum Vorgehen der Gesundheitsbehörden bei Absonderungsanordnungen von Corona-Infektionen wird nach Ablauf des 31. Januar 2023 nicht verlängert.
Bis Ende Januar 2023 galten in Sachsen-Anhalt die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) für Infizierte und Kontaktpersonen. Das bedeutet, im Fall einer Corona-Erkrankung gab es eine Pflicht zur fünftägigen Isolation. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben die Regelungen für Infizierte und Kontaktpersonen in ihren entsprechenden Allgemeinverfügungen berücksichtigt.
Die Ministerin appelliert dennoch an Corona-Infizierte: „Mit Symptomen sollte man sich testen lassen und im Krankheitsfall zu Hause bleiben, Kontakte reduzieren, so wie dies auch bei anderen Krankheiten selbstverständlich ist.“ (PM LH MD)