Die Geschädigte wurde über den Nachrichtenmessenger WhatsApp von einer ihr unbekannten Person kontaktiert. In der an ihr gerichteten Nachricht wurde die Geschädigte aufgefordert, einen Geldbetrag im niedrigen vierstelligen Betrag zu überweisen. Hintergrund dieser Überweisung sei eine ausstehende Rechnung eines Angehörigen gewesen. Infolge dieser Aufforderung tätigte die Geschädigte eine Teilüberweisung, wobei nach zwischenzeitlicher Kontaktaufnahme zu dem Angehörigen der Betrug aufflog. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. (PM PolBÖ)
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