Die Bundespolizei kontrollierte am Donnerstag, den 19.01.2023 gegen 13:10 Uhr einen Mann am Magdeburger Hauptbahnhof, auf Bahnsteig 8. Bei der routinemäßigen Personalienüberprüfung im polizeilichen Informationssystem stellte sich heraus, dass der 40-Jährige gleich zwei Mal durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig gesucht wurde: Zum einen wurde der aktuelle Wohnsitz aufgrund von Ermittlungen einer Straftat, in diesem Fall wegen Erschleichens von Leistungen, ersucht. Weiterhin lag ein Vollstreckungshaftbefehl vom Juli 2021 gegen den Deutschen vor. Das Amtsgericht Braunschweig verurteilte diesen bereits im April 2020 wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 1350 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen.
Da er bereits eine Teilzahlung leistete, stand noch eine Geldstrafe in Höhe von 750 Euro oder 50 Tagen Restersatzfreiheitsstrafe aus. Da sich der Mann dem Strafantritt nicht stellte und sich unbekannten Ortes aufhielt, erging folglich der Haftbefehl. Die Einsatzkräfte eröffneten dem Gesuchten den Haftbefehl, nahmen ihn fest und brachten ihn zur Dienststelle. Dieser versuchte den geforderten Betrag durch Bekannte einzuholen, jedoch ohne Erfolg. Somit brachten die Bundespolizisten den Verurteilten in die Justizvollzuganstalt Burg. Die ausschreibende Behörde wurde in Kenntnis gesetzt. (PM BPoliMD)