Freitag, 19. April 2024
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    Asiatischer Laubholzbockkäfer: Fällungen und Transporte von Laubgehölzen in Magdeburg

    In den vergangenen Wochen wurden durch die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) in der Quarantänezone des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) wiederholt nicht angezeigte Fällungen und Transporte von Laubgehölzen festgestellt.

    Ohne eine vorherige Anzeige sind sowohl Fällung als auch ein Transport aus der Quarantänezone verboten! Ein Transport aus der Quarantänezone stellte eine große Gefahr für die weitere Ausbreitung des ALB dar, da sich Larven in den verbrachten Materialien befinden können. Dies muss unbedingt verhindert werden. Fällmaßnahmen von Laubgehölzen innerhalb der Quarantänezone sind der LLG mindestens zwei Wochen zuvor anzuzeigen, um die Gehölze auf Käferbefall kontrollieren zu können.

    Der nördliche Bereich der Stadt Magdeburg sowie Teile der umliegenden Gemeinden Barleben und Biederitz befinden sich in der gemäß Allgemeinverfügung der LLG ausgewiesenen Quarantänezone des ALB. Diese Art wurde erstmals im Jahr 2014 in Magdeburg Rothensee festgestellt. Beim ALB handelt es sich um einen sogenannten prioritären Unionsquarantäneschädling.

    Die Einstufung in diese Kategorie erfolgte, weil von dem Käfer ein enormes Schadpotential für Laubbäume und Wälder ausgeht. Seit dessen Auftreten führt die LLG intensive Bekämpfungs- und Monitoringmaßnahmen durch.

    Ziel ist es, den Käfer in der eingerichteten Quarantänezone auszurotten, um seine weitere Ausbreitung nachhaltig zu verhindern. Seit 2014 wurden viele befallene Wirtspflanzen, unter anderem durch Meldungen aufmerksamer Bürgerinnen und Bürger, ausfindig gemacht und fachgerecht beseitigt. Derzeit besteht die Aufgabe darin, die noch vorhandenen letzten Vorkommen zu finden und zu beseitigen.

    Dabei sind alle Bürgerinnen und Bürger gefragt, denn nur gemeinsam kann der ALB nachhaltig bekämpft werden.

    Anzuzeigen sind gemäß der „Allgemeinverfügung der LLG über Maßnahmen zur Bekämpfung des ALB vom 19.10.2021“ Fällungen, Transporte und Pflanzungen von Laubgehölzen und deren Teilen. Werden diese Maßnahmen nicht angezeigt, stellt dieses einen Verstoß gegen die Allgemeinverfügung dar. Dies kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

    Für Anzeigen von Fällungs- und Transportarbeiten sowie für Verdachtsmeldungen auf ALB-Befall hat die LLG nachstehenden Kontaktdaten bereitgestellt:
    ▪︎E-Mail: ALB@llg.mule.sachsen-anhalt.de
    ▪︎Telefon: +49 3471 334 253.
    Weitere Informationen finden sie auch auf der Homepage der LLG unter dem Schwerpunkt: Asiatischer Laubholzbockkäfer (sachsen-anhalt.de) – PM Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau

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