Sonntag, 28. Mai 2023
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    Ärztliche und psychotherapeutische Leistungen endlich unbudgetiert vergüten

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    Die Vertreterversammlung der KVSA fordert die Entbudgetierung aller ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen und damit die Vergütung zum vollen Wert des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes, der Kalkulationsgrundlage für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen.

    Die fortgesetzte Quotierung der Preise der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung stellt eine andauernde Missachtung der Leistungen der Praxisteams dar, überträgt das Krankheitsrisiko von den Krankenkassen auf die Leistungserbringer und wird den Mangel an Ärzten/Psychotherapeuten und damit an Behandlungszeit weiter verschärfen.

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    Der vom Gesetzgeber für die kinderärztliche Versorgung eingeschlagene Weg der Vergütung zu festen Preisen muss auch für die haus- und fachärztliche sowie für die psychotherapeutische Versorgung konsequent fortgesetzt werden.

    Hintergrund:

    Durch die Budgetierung vergüten die Krankenkassen seit Jahren Untersuchungen und Behandlungen nicht zum vollen Wert des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes, die Leistungen der Ärzte und Psychotherapeuten werden quotiert vergütet. In Sachsen-Anhalt waren es allein für das Jahr 2022 Leistungen in Höhe von rund 75 Millionen Euro, die von den Krankenkassen nicht vergütet wurden.

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    Erschwerend kommt für Sachsen-Anhalts Vertragsärzte hinzu, dass die überdurchschnittliche Morbidität bei der Vergütung keinerlei Berücksichtigung findet. Somit werden mehr ärztliche Leistungen in Anspruch genommen, die jedoch nicht vollumfänglich vergütet werden. Das bedeutet mehr Arbeit für weniger Geld.

    In Zeiten, in denen immer weniger Ärzte immer mehr Patienten bzw. diese aufgrund ihres höheren Alters immer öfter und immer länger behandeln, ist eine volle Vergütung der ärztlichen Leistungen überfällig. Mit der Versorgung der Patienten sind die Praxen stark aus- und teils auch überlastet. Zudem müssen sie Zeit und Geld in verpflichtende digitale Neuerungen investieren, die überwiegend nicht reibungslos funktionieren. Dazu kommt der hohe Kostendruck durch steigende Praxiskosten, insbesondere Personalkosten.

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    Eine vollständige Entbudgetierung aller Leistungen ist aus Sicht der Vertreterversammlung ein Beitrag zur gerechteren Vergütung der ärztlichen beziehungsweise psychotherapeutischen Leistungen und auch eine Wertschätzung der ambulant Tätigen.

    Die Kinder- und Jugendärzte sowie Kinder- und Jugendpsychiater erhalten seit dem 1. April 2023 fast alle ärztlichen Leistungen unbudgetiert vergütet. Die Vertreterversammlung der KVSA sieht dies als richtig und wichtig an, diesem ersten Schritt muss nun zeitnah die Entbudgetierung aller Leistungen folgen. (PM Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt)

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