Freitag, 19. April 2024
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    Ärztekammer Sachsen-Anhalt fordert schnelle Anpassung der Gebührenverordnung

    Trotz häufiger Zusicherungen der Politik ist die Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ) seit fast 30 Jahren nicht aktualisiert worden – ein unhaltbarer Zustand den es nun zeitnah durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) abzustellen gilt. „Es muss schnellstens eine adäquate Anpassung der Gebührenverordnung für Ärzte geben.

    Das Leistungsspektrum der Medizin hat sich in den letzten Jahrzehnten enorm entwickelt, dies spiegelt die GOÄ aber in keiner Weise wider“, so der Präsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Prof. Uwe Ebmeyer, zum aktuellen Sachstand der GOÄ. Aus diesem Grund unterstützt die Ärztekammer Sachsen-Anhalt die heute von der Bundesärztekammer veröffentlichte Resolution nachdrücklich.

    Die letzte Teilnovellierung der GOÄ erfolgte 1996, die aktuelle Gebührenordnung ist damit mehr als veraltet. Sie stellt schon lange keine zeitgemäße Abrechnungsgrundlage dar, da sie weder die aktuellen medizinische Behandlungsmöglichkeiten berücksichtigt, noch die Kosten- und Preisentwicklung abbildet. Bei der Abrechnung muss immer häufiger auf Äquivalenzpositionen zugegriffen werden, die in der Kommunikation zwischen der Ärzteschaft und den Patienten sehr oft zu Missverständnissen und Auslegungsschwierigkeiten führen.

    Die Neufassung der GOÄ hat sich in den letzten Jahren zu einem gigantischem Bürokratieakt entwickelt, der ausschließlich durch zeitnahes Handeln des Gesetzgebers vollendet werden kann. Ein solider Entwurf zur Neufassung der GOÄ wurde dem BMG von der deutschen Ärzteschaft zu Beginn diesen Jahres übergeben, die Bundesbehörde unter Führung von Prof. Lauterbach muss nun schnell und unbürokratisch handeln. (PM Ärztekammer Sachsen-Anhalt)

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