Donnerstag, 25. April 2024
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    Abrechnung der Nebenkosten oft fehlerhaft

    Spätestens jetzt kommen zum Jahresende bei den Mietern die Nebenkostenabrechungen für das Jahr 2021 an. Der Bundesgerichtshof hat am 11.05.2022 entschieden, dass die Gerätemietkosten für Rauchwarnmelder der Vermieter nicht als sonstigen Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Das Landgericht Magdeburg hat dazu vor mehreren Jahren in einem Urteil die gegenteilige Meinung vertreten.

    Gegen die Nebenkostenabrechnungen können Mieter 12 Monate lang nach Eingang Widerspruch einlegen, wenn darin Fehler enthalten sind. Häufig werden Nebenkostenabrechnungen durch die Gerichte korrigiert. Vermieter kaufen Leistungen, zum Beispiel Hausmeisterdienste, gelegentlich zu teuer ein und legen die Kosten um. Hier gilt der Grundsatz der Sparsamkeit.

    Oder es werden wie bei den Rauchwarnmeldern Mietkosten abgerechnet, was nicht zulässig ist. Neue Rauchwarnmelder sind im übrigen wartungsfrei. Hier muss man aufpassen, dass nicht in Wartungsverträgen gleichzeitig eine Gerätemiete verdeckt enthalten ist. Es lohnt sich also mal einen Blick mehr auf die Abrechnung zu werfen. (mj)

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